Gesetzgebung

GVBl. (21/2017): Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und des Aufnahmegesetzes (AufnG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 05.12.2017 wurde am 12.12.2017 verkündet (GVBl. S. 534). Es tritt überwiegend mit Wirkung v. 01.11.2015 in Kraft. Das Gesetz betrifft insbesondere die Kostenerstattung für Kinder- und Jugendhilfekosten für unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge.

Weitere Stichworte zum Gesetzentwurf: Kostenerstattung für Kinder- und Jugendhilfekosten für unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge; erweiterte Kostenerstattung zu Gunsten der Bezirke; keine Differenzierung mehr nach Aufenthaltsstatus (also Kostenerstattung auch für anerkannte minderjährige Flüchtlinge); weiterhin keine Kostenerstattung zu Gunsten der Bezirke für die kinder- und jugendhilferechtliche Versorgung nunmehr Volljähriger; Überführung der Kostenerstattungsregelung vom AufnG ins AGSG.

Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens kam es zu Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf: vgl. die Beschlussempfehlung mit Bericht. Den Änderungen liegt der Antrag auf LT-Drs. 17/17214 zu Grunde, der die Wohnverpflichtung für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive betrifft.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)