Das o.g. Gesetz v. 05.12.2017 wurde am 12.12.2017 verkündet (GVBl. S. 534). Es tritt überwiegend mit Wirkung v. 01.11.2015 in Kraft. Das Gesetz betrifft insbesondere die Kostenerstattung für Kinder- und Jugendhilfekosten für unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge.
Weitere Stichworte zum Gesetzentwurf: Kostenerstattung für Kinder- und Jugendhilfekosten für unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge; erweiterte Kostenerstattung zu Gunsten der Bezirke; keine Differenzierung mehr nach Aufenthaltsstatus (also Kostenerstattung auch für anerkannte minderjährige Flüchtlinge); weiterhin keine Kostenerstattung zu Gunsten der Bezirke für die kinder- und jugendhilferechtliche Versorgung nunmehr Volljähriger; Überführung der Kostenerstattungsregelung vom AufnG ins AGSG.
Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens kam es zu Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf: vgl. die Beschlussempfehlung mit Bericht. Den Änderungen liegt der Antrag auf LT-Drs. 17/17214 zu Grunde, der die Wohnverpflichtung für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive betrifft.
Weitere Informationen
- Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
- Vorgangsmappe des Landtags: hier.
- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)