Gesetzgebung

GVBl. (21/2017): Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten (Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung – UrlMV) verkündet

Die o.g. Verordnung v. 28.11.2017 wurde am 12.12.2017 verkündet (GVBl. S. 543). Sie tritt am 01.01.2018 in Kraft. Die Urlaubsverordnung (UrlV) und die Bayerische Mutterschutzverordnung (BayMuttSchV) treten am Vortag außer Kraft. Zum Geltungsbereich der neuen Verordnung bestimmt § 1 UrlMV: „Diese Verordnung gilt, soweit nichts anderes bestimmt ist, für die Beamten und Dienstanfänger des Staates, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Für Richter gilt die Verordnung entsprechend, soweit durch besondere Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.“

(koh)