Gesetzgebung

GVBl. (21/2017): Verordnung zur Änderung der Feldgeschworenenordnung (FO) verkündet

Die o.g. Verordnung v. 30.11.2017 wurde am 12.12.2017 verkündet (GVBl. S. 561). Sie tritt am 01.01.2018 in Kraft und bringt insbesondere Erleichterungen bei der Wahl der Feldgeschworenen bzw. des Obmanns.

War bisher sowohl bei der Wahl eines Feldgeschworenen durch die noch vorhandenen Feldgeschworenen (Art. 11 Abs. 3 Satz 2 AbmG) als auch bei der Wahl des Obmanns und seines Stellvertreters (Art. 11 Abs. 6 AbmG) grundsätzlich die Beteiligung von wenigstens zwei Dritteln der (noch vorhandenen) Feldgeschworenen erforderlich, so genügt künftig die Anwesenheit von mehr als der Hälfte.

Dementsprechend werden §§ 4 Abs. 2 und 6 Abs. 1 FO geändert.

(koh)