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Staatskanzlei: Ministerrat verabschiedet aktualisiertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus

12. Dezember 2017 by Klaus Kohnen

Der Ministerrat verabschiedete heute das von Innenminister Joachim Herrmann vorgestellte aktualisierte Handlungskonzept der Staatsregierung gegen Rechtsextremismus. Herrmann: „Vorbeugen, Unterstützen, Eingreifen – das ist unsere Strategie gegen Rechtsextremismus. Auf diesen drei Säulen steht unser Handlungskonzept: Vorbeugen durch allgemeine Demokratieerziehung, Wertebildung und Prävention, Unterstützen durch Beratung und Deradikalisierung sowie Eingreifen durch Beobachten und Repression. Wir handeln entschlossen für unsere Freiheit und Demokratie.“

Das Handlungskonzept der Staatsregierung wurde vom Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium, dem Kultusministerium und dem Sozialministerium konzeptionell überarbeitet und auf aktuelle Entwicklungen ausgerichtet. Ziel war es, die staatlichen Strukturen, Vorgehensweisen und Maßnahmen in Bayern zu einem Gesamtkonzept zu verbinden und umfassend darzustellen. Das Handlungskonzept veranschaulicht dazu u.a. verschiedene Erscheinungsformen von Rechtsextremismus, nennt staatliche Akteure und Anlaufstellen und erläutert die ressortübergreifende Zusammenarbeit sowie die Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus.

Im Mittelpunkt steht das Drei-Säulen-Konzept „Vorbeugen –  Unterstützen – Eingreifen“:

  • Erste Säule: Vorbeugen. Die Bayerische Staatsregierung legt einen besonderen Schwerpunkt auf effektive Präventionsarbeit. Sie soll schon im Vorfeld verhindern, dass es überhaupt zu menschenverachtenden Einstellungen oder einem Radikalisierungsprozess kommt.

    Herrmann: „Wir müssen unsere Demokratie und unser Werteverständnis vermitteln, um sie gegen extremistische Strömungen zu verteidigen. Von allgemeiner Demokratieerziehung bis hin zur Förderung konkreter Projekte setzen wir dazu verschiedene Mittel ein, beugen extremistischen Einstellungen vor und fördern die aktive Teilhabe der Menschen in unserer Demokratie.“

    Im Vordergrund steht dabei die Weiterentwicklung der Präventionsarbeit in der Schul- und Erwachsenenbildung, der Medienbildung, der Öffentlichkeitarbeit des Landesamts für Verfassungsschutz sowie in der Aus- und Fortbildung im Schulbereich und bei der Polizei. Die Präventionsarbeit soll insgesamt noch enger an aktuellen Entwicklungen ausgerichtet und intensiviert werden.

  • Zweite Säule: Unterstützen. Die zweite Säule stellt die umfangreichen Beratungsangebote und Deradikalisierungsmaßnahmen in Bayern dar.

    Herrmann: „Wir wollen Betroffene und deren Umfeld unterstützen, Agitationsformen der rechten Szene entgegenwirken und Radikalisierte beim Ausstieg aus der Szene unterstützen.“

    In eigens eingerichteten Opferberatungsstellen bekommen Opfer rechtsextremistischer Gewalt, Angehörige und Zeugen die benötigte Unterstützung. Eltern erhalten eine auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Beratung, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz führen Beratungsgespräche mit Lehrern, Eltern oder betroffenen Jugendlichen. Kommunen können sich an die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) wenden, um Rat einzuholen, wie sie rechtsextremistischer Agitation vor Ort begegnen können.

  • Dritte Säule: Eingreifen. Nicht alle menschenverachtenden, rassistischen oder fremdenfeindlichen Äußerungen und Handlungen lassen sich durch vorbeugende oder unterstützende Maßnahmen verhindern. Deshalb bleibt das konsequente Einschreiten gegen Extremisten und politisch motivierte Straftaten als dritte Säule des Handlungskonzepts unverzichtbar.

    „Potenzielle Bedrohungen hat der Verfassungsschutz im Blick. Rechtsextremistisch motivierte Straftäter werden bei uns von Polizei und Sicherheitsbehörden verfolgt und mit aller Härte des Rechtsstaats bestraft“, so der Innenminister.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 340 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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