Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Straßenausbaubeiträge – Gemeinden und Städte sind keine „Abzocker“! – Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vollziehen geltendes Recht

Der Bayerische Gemeindetag weist Vorwürfe gegenüber Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, diese seien „herzlos“ und „auf Abzocke aus“, wenn sie Straßenausbaubeiträge erheben, mit entschiedenem Nachdruck zurück. Dr. Franz Dirnberger, Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags: „Die Gemeinden und Städte in Bayern vollziehen geltendes Recht. Dazu sind sie verpflichtet. Wer ihnen in der mitunter hysterisch und verlogen geführten Diskussion um Straßenausbaubeiträge Abzocke der Bürger oder gar Unrecht unterstellt, argumentiert böswillig und wider besseren Wissens.“

Er fordert mehr Sachlichkeit in der aktuellen Diskussion und eine Rückkehr zu einer fairen Diskussionskultur.

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Der Bayerische Gemeindetag tritt für eine Beibehaltung der geltenden Rechtslage ein. Straßen müssen nicht nur erstmals hergestellt, sondern nach einer gewissen Nutzungsdauer erneuert bzw. verbessert werden. Diese Maßnahmen kosten Geld, das irgendjemand bezahlen muss. Nach dem herkömmlichen System müssen sich die Eigentümer der Anliegergrundstücke an den erforderlichen Investitionsaufwendungen für „ihre Straße“ vorteilsgerecht beteiligen.

Den Gesetzentwurf der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, hält Bayerns größter Kommunalverband für puren Wahlkampf-Populismus und praxisfremd.

Dr. Franz Dirnberger: „Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge würde zu massiven Einnahmeverlusten bei den Gemeinden in Bayern führen. Niemand kennt den tatsächlichen Sanierungsbedarf bei den Straßen. Der Freistaat Bayern wird sicher nicht bereit sein, künftig den kompletten Aufwand für Straßensanierungen zu finanzieren. Wo soll dann das Geld herkommen? Letztlich liefe es auf eine Umlegung der Kosten auf alle Steuerzahler hinaus. Den Vorteil hätten die Grundstückseigentümer entlang der Gemeindestraßen. Sollen die wirklich dauerhaft entlastet werden?“

Schließlich sichert der Erhalt der Straße die Anbindung des Anliegergrundstücks an das öffentliche Verkehrsnetz und trägt zum Werterhalt oder sogar zur Wertsteigerung des privaten Eigentums bei. Nicht vergessen darf man auch all die Eigentümer, die bereits in den letzten Jahrzehnten zu Straßenausbaubeiträgen veranlagt wurden und zukünftig den Ausbau der übrigen Straßen – über welche Steuererhöhung auch immer – zusätzlich mitzufinanzieren hätten. Rückzahlungen von erhobenen Beiträgen wird es nicht geben.

Auch die Überlegung der CSU-Landtagsfraktion, die bisherige Verpflichtung der Gemeinden und Städte, Straßenausbaubeiträge zu erheben, in eine bloße „Kann“-Regelung umzuwandeln, hilft nicht weiter. Denn das würde von den betroffenen Grundstückseigentümern und deren Verbänden als Signal aufgefasst werden, über Bürgerentscheide auf eine Aufhebung bestehender Straßenausbaubeitragssatzungen hinzuwirken oder auf eine Verhinderung des Erlasses solcher Satzungen.

Dirnberger: „Auch damit wäre den Gemeinden und Städten nicht geholfen. Irgendwo muss das Geld für den Straßenausbau ja herkommen. Die Gemeinden kämen voraussichtlich dann nicht umhin, die Grundsteuer drastisch zu erhöhen. Diese Steuer zahlen dann wiederum die Grundstückseigentümer – ja am Ende sogar die Mieter, auf die Vermieter die Grundsteuer umlegen können. Ist das wirklich gewünscht?“

Der Bayerische Gemeindetag plädiert dafür, die für Frühjahr 2018 geplante Evaluation des Systems der Straßenausbaubeiträge durchzuführen und anschließend – auf Basis der Erkenntnisse dieser Auswertungen – gründlich und ernsthaft das an sich bewährte System der Straßenausbaubeiträge zu überprüfen und mögliche Alternativen abzuwägen. Damit könnte mehr Sachlichkeit in die Debatte gebracht und eine zukunftsfähige Lösung erarbeitet werden.

Pressemitteilung des Bayerischen Gemeindetags Nr. 39 v. 14.12.2017

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