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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern

19. Dezember 2017 by Klaus Kohnen

Der Ministerrat hat heute den Weg für die Errichtung der „Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern“ frei gemacht. Die Stiftung soll das ehrenamtliche Engagement in Bayern fördern und stärken. Sozialministerin Emilia Müller: „Das Ehrenamt hat eine lange und beständige Tradition in Bayern. Es bleibt dennoch immer lebendig und entwickelt sich ständig weiter. Der Freistaat unterstützt das Engagement der Menschen bereits jetzt auf vielfältige Weise. Mit der ‚Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern‘ können wir künftig innovativen, neuen Projekten auch finanziell unter die Arme greifen. Denn oftmals brauchen gute Ideen einen kleinen Anschub, um Großes zu bewirken. So erhält das Ehrenamt in Bayern immer wieder neue Impulse.“

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements für das Gemeinwohl. Die rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in München wird als Verbrauchsstiftung mit einem Vermögen von € 2,5 Mio. für die Dauer von zehn Jahren errichtet. Als Verbrauchsstiftung können das Stiftungsvermögen und die Erträge für den Stiftungszweck verwendet werden.

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt und fördert das ehrenamtliche Engagement durch zahlreiche weitere Maßnahmen. Mit mittlerweile 66 Koordinierungszentren Bürgerschaftlichen Engagements und den Freiwilligenzentren gibt es eine flächendeckende Infrastruktur für das Ehrenamt in Bayern. Die Bayerische Ehrenamtsversicherung stärkt den Ehrenamtlichen den Rücken und sichert sie bei ihrem Engagement ab. Anerkennung und Wertschätzung für ehrenamtlich Engagierte drücken bspw. der Ehrenamtsnachweis oder die Bayerische Ehrenamtskarte aus. Nahezu 140.000 Menschen haben die Bayerische Ehrenamtskarte bereits als besonderes Zeichen des Dankes erhalten.

Die Förderung des Ehrenamtes wurde zum 01.01.2014 als Staatsziel in Art. 121 BV verankert.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 350 v. 19.12.2017 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

 

Redaktioneller Hinweis

Im Zuge der erwähnten Verfassungsänderung hatte Art. 121 BV einen neuen Satz 2 erhalten (Änderungen gefettet):

Art. 121 [Ehrenamt]

1Alle Bewohner Bayerns sind zur Übernahme von Ehrenämtern, insbesondere als Vormund, Waisenrat, Jugendpfleger, Schöffe und Geschworener verpflichtet. 2Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl. 3Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Zu den Verfassungsänderungen insgesamt (betrafen neben der Förderung des ehrenamtlichen Engagements auch gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen, Angelegenheiten der Europäischen Union, Schuldenbremse und angemessene Finanzausstattung der Gemeinden) vgl. hier.

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