Gesetzgebung

BVerfG: Verhandlungsgliederung in Sachen „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“

Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des BVerfG am 16.01.2018 um 10.00 Uhr über drei Richtervorlagen des BFH sowie über zwei Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung (siehe Pressemitteilung Nr. 97/2017 vom 15.11.2017).

Die mündliche Verhandlung am 16.01.2018 wird voraussichtlich wie folgt gegliedert sein:

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A.   Allgemeines

I.    Formalien und Sachbericht
II.   Eingangsstatements

B.    Gesetzgebungskompetenz für das geltende Bewertungsgesetz

C.    Art. 3 Abs. 1 GG

I.     Wertverzerrungen durch Hauptfeststellungszeitpunkt 1964
II.    Vollzugsdefizit
III.  Rechtfertigung

D.    Rechtsfolgen bei unterstelltem Verfassungsverstoß

I.     Konzepte und Erstellungsaufwand einer Neuregelung der Bewertung
II.   Tenorierungsfragen

Pressemitteilung des BVerfG Nr. 113 v. 21.12.2017 – 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12

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