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StMAS: Rentenreform – Sozialministerin Müller: „Reform der betrieblichen Altersvorsorge nur ein erster Schritt“

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Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll ab 01.01.2018 eine weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden, erreicht werden. Für Bayerns Sozialministerin Emilia Müller ein erster Schritt in die richtige Richtung:

„Bayern hat wesentlichen Anteil daran, dass mit diesem Gesetz die Einkünfte aus betrieblicher und privater Altersvorsorge nun von einer Anrechnung auf die Grundsicherung teilweise freigestellt werden. Auch ist der Einstieg in die notwendige Reform der Riester-Rente durch die Anhebung der Grundzulage erfolgt. Damit schaffen wir einen Anreiz zu eigener Vorsorge.“

Gleichzeitig fordert die Ministerin weitere Reformen.

„Um die private Altersvorsorge attraktiver zu machen, wollen wir sie grundlegend reformieren. Sie muss unbürokratischer, transparenter und leichter verständlich sein. Dazu brauchen wir ein durchschaubares und verlässliches Standardprodukt sowie eine höhere Grund- und Kinderzulage.“

Im gesetzlichen Rentensystem sind jetzt rasch zielgenaue Maßnahmen für die Menschen notwendig, die derzeit im Alter stärker armutsgefährdet sind – z.B. Mütter und Menschen mit einer Erwerbsminderung. Vor allem Mütter, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder eingeschränkt haben, brauchen eine bessere Absicherung.

„Hier wollen wir Gerechtigkeitslücken schließen und die Mütterrente ausbauen. Bis jetzt erhalten Mütter, die nach 1991 Kinder auf die Welt gebracht haben, die ersten drei Jahre als Kindererziehungszeit anerkannt. Das muss ab jetzt für alle Mütter gelten. Notwendig sind weiterhin Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrentner, deren Renten durch Abschläge gemindert und deshalb sehr niedrig sind“, so die Ministerin.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 673 v. 21.12.2017