Gesetzgebung

GVBl. (22/2017): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) verkündet [Hochschulorganisation]

©pixelkorn - stock.adobe.com

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes v. 19.12.2017 wurde am 27.12.2017 verkündet (GVBl. S. 568). Es tritt am 01.07.2018 in Kraft.

  • Stichworte: Gesetzliche Übernahme bewährter Regelungen aus den sog. Abweichungsverordnungen einzelner Hochschulen, u.a. zur Hochschulleitung, zum Senat, zum Hochschulrat und zur Studierendenvertretung; Anpassungsbedarf in den Grundordnungen der Hochschulen.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

(koh)