Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes v. 19.12.2017 wurde am 27.12.2017 verkündet (GVBl. S. 568). Es tritt am 01.07.2018 in Kraft.
- Stichworte: Gesetzliche Übernahme bewährter Regelungen aus den sog. Abweichungsverordnungen einzelner Hochschulen, u.a. zur Hochschulleitung, zum Senat, zum Hochschulrat und zur Studierendenvertretung; Anpassungsbedarf in den Grundordnungen der Hochschulen.
- Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
- Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
(koh)