Gesetzgebung

GVBl. (22/2017): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) verkündet [Hochschulstatistik]

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes v. 19.12.2017 wurde am 27.12.2017 verkündet (GVBl. S. 566). Es tritt am 01.01.2018 in Kraft.

  • Stichworte: Novellierung des HStatG des Bundes; neue Datenerhebungen, insbes. zu Promovierenden und zu Merkmalen, die vor allem auch die internationale Studierendenmobilität besser abbilden sollen; Anpassung des bayerischen Landesrechts; Klarstellung, dass die staatliche Anerkennung als nichtstaatliche Hochschule nur erteilt werden kann, wenn ihre Studiengänge akkreditiert sind.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

(koh)