Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes v. 19.12.2017 wurde am 27.12.2017 verkündet (GVBl. S. 566). Es tritt am 01.01.2018 in Kraft.
- Stichworte: Novellierung des HStatG des Bundes; neue Datenerhebungen, insbes. zu Promovierenden und zu Merkmalen, die vor allem auch die internationale Studierendenmobilität besser abbilden sollen; Anpassung des bayerischen Landesrechts; Klarstellung, dass die staatliche Anerkennung als nichtstaatliche Hochschule nur erteilt werden kann, wenn ihre Studiengänge akkreditiert sind.
- Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
- Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
(koh)