Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Gemeindetag lehnt Rechtsanspruch auf einen schulischen Ganztagsplatz ab

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Der Bayerische Gemeindetag lehnt die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf einen schulischen Ganztagsplatz ab. Die von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller gestern angekündigte Forderung, einen solchen Rechtsanspruch zu normieren, stößt bei Bayerns Städten, Märkten und Gemeinden angesichts fehlender Grundstücke, Schulräume und insbesondere fehlender Fachkräfte auf Unverständnis.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl:

„Ein solcher Rechtsanspruch, der schlicht und einfach wegen fehlender Räumlichkeiten und fehlender Fachkräfte von der überwältigenden Mehrheit der Kommunen nicht umgesetzt werden kann, würde eine Klagewelle auslösen, die auch zu Schadensersatzansprüchen gegenüber den Gemeinden führen könnte. Die Politik sollte den Eltern schulpflichtiger Kinder nichts versprechen, was die Kommunen nicht einhalten können. Unredliche Ankündigungen führen nur zu Politikverdrossenheit und tragen nicht gerade zur Glaubwürdigkeit von Politikern bei.“

Anstelle vollmundiger Versprechungen fordert der Bayerische Gemeindetag zunächst die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, aus dem hervorgeht, wie sich Bund und Länder die Lösung der beschriebenen Probleme vorstellen, sowie ein Finanzierungskonzept, in welchem geklärt wird, wie Städte und Gemeinden mit Finanzmitteln ausgestattet werden, um einen solchen möglichen Rechtsanspruch auf einen schulischen Ganztagsplatz umzusetzen.

Brandl: „Wer die Musik bestellt, hat sie auch zu bezahlen – das gilt auch im Schulbereich!“

Pressemitteilung des Bayerischen Gemeindetag Nr. 41 v. 29.12.2017