Gesetzgebung

StMAS: Sehbehindertengeld – Müller: „Wir setzen uns für Menschen mit Behinderung ein – jetzt kommen Verbesserungen für Menschen mit Sehbehinderung“

Der Freistaat arbeitet laufend an Verbesserungen für Menschen mit Behinderung – heute tritt die Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) in Kraft. „Unser Ziel ist es, vorhandene Spielräume im Landesrecht zu nutzen. Denn wir wollen den Menschen mit Behinderung hier in Bayern die besten Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft und ein selbstverständliches Miteinander bieten. Jetzt profitieren Menschen mit Sehbehinderung vom neuen Sehbehindertengeld“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller.

Die Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes kommt den hochgradig sehbehinderten Menschen im Freistaat zugute. Sie brauchen teure Hilfen zur Bewältigung des Alltags. Künftig werden hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen diese neue finanzielle Leistung des Freistaats beziehen:

„Zum 01.01.2018 wird das Sehbehindertengeld eingeführt. Das bedeutet: Bayern wird ab 2018 für Menschen mit einer starken Sehbehinderung rd. € 12 Mio. bereitstellen. Für das Blindengeld stehen weiterhin über € 80 Mio. zur Verfügung“, erklärte die Ministerin.

Das Gesetz sieht vor, dass Menschen mit Sehbehinderung € 177 und taubsehbehinderte Menschen € 354 pro Monat als Unterstützung erhalten. Müller betonte, „dass dieses Geld dazu dient, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Damit gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung zusammenleben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können.“

Schwer sehbehinderte Menschen haben eine Sehkraft zwischen zwei und fünf Prozent. Derzeit erhalten rd. 13.400 Menschen in Bayern Blindengeld. Rd. 8.500 Menschen sind hochgradig sehbehindert und teilweise auch gehörlos.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 1 v. 01.01.2018

Weitere Informationen

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  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.