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BayVGH: Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren – Freihaltung eines Beförderungsamtes

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BayVGH, Beschl. v. v. 24.10.2017 – 6 C 17.1429 / Sonstiges: Änderung der Rechtsprechung

Leitsatz:

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Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren, das auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Beförderungsstelle(n) durch Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet ist, bemisst sich nach § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG und beträgt – wie bei einer auf Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens gerichteten Hauptsacheklage – ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 GKG (Änderung der Rechtsprechung). Die beantragte Zahl der freizuhaltenden Stellen wirkt sich grundsätzlich nicht streitwerterhöhend aus.

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