Aktuelles

Deutscher Landkreistag: Mehr qualifizierte Zuwanderung ermöglichen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Der Deutsche Landkreistag hat sich nach der Sitzung seines Präsidiums im Enzkreis dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten qualifizierter Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt zu erweitern und klarer zu fassen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Deutschland ist auf die Zuwanderung von Arbeitskräften angewiesen, in Zukunft noch mehr als heute. Das gilt gerade auch für die sehr mittelstandsstarken ländlichen Räume in den Landkreisen. Daher ist es richtig, ein Einwanderungsgesetz für Fachkräfte zu schaffen.“ Vizepräsident Landrat Joachim Walter ergänzte, dass die Trennung von humanitärer Aufnahme und qualifizierter Zuwanderung erhalten bleiben müsse.

„In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass jenseits der Zuwanderung von Fachkräften eine konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Personen erfolgen muss. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz von humanitärer Aufnahme und die Bereitschaft, Schutzsuchende hierzulande willkommen zu heißen und zu integrieren. Integration und Rückführung sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Wir müssen in beide Richtungen besser werden.“

Die Landkreise seien nach wie vor von den Folgen der deutlichen Erhöhung der Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge betroffen. Dabei handele es sich um eine Zuwanderung aus humanitären Gründen, nicht um eine gesteuerte, auf den Arbeitsmarkt ausgerichtete Einwanderung. Zugleich führe u.a. der demografische Wandel zum Erfordernis mehr qualifizierter Zuwanderung, um die Entwicklung und den Wohlstand auch zukünftig zu sichern, erläuterte Sager. Dies gelte gerade auch für die stark von Mittelstand und Handwerk geprägten ländlichen Räume, die für über 50% der deutschen Bruttowertschöpfung stehen.

„Anders als in der Vergangenheit kann die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt nicht vorrangig auf Hochqualifizierte beschränkt werden. Vielmehr benötigt Deutschland auch im nicht akademischen, handwerklichen und pflegerischen Bereich zusätzliche Arbeitsmarktmigration.“

Die nach wie vor aufrecht zu erhaltende klare Trennung zwischen humanitärer Aufnahme und gesteuerter Arbeitsmigration müsse auch darin zum Ausdruck kommen, dass die entsprechenden Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte nur aus dem Ausland heraus beantragt werden können, fügte Sager hinzu.

„Zudem sind wesentliche Integrationsleistungen wie etwa der Spracherwerb bereits im Heimatland zu realisieren.“

Zudem hätten die bisherigen Reformen die Bedingungen einer Arbeitsintegration von Flüchtlingen zwar verbessert. Um aber der Tatsache der zahlreichen bereits hier aufhältigen Flüchtlinge und Geduldeten mit einer einmaligen Ausnahmeregelung zu begegnen, könne der Gesetzgeber über einen aufenthaltsrechtlichen Statuswechsel zu einem bestimmten Stichtag nachdenken, wenn der Asylantrag nicht offensichtlich unbegründet oder missbräuchlich gestellt worden sei. DLT-Vizepräsident Walter:

„Eine solche Sonderregelung würde den auf Arbeitskräfte angewiesenen Unternehmen ebenso helfen wie Planungssicherheit für die Landkreise in Bezug auf die Integration der Flüchtlinge schaffen. Durch den einmaligen Stichtag würde zudem kein Pull-Faktor für einen weiteren Flüchtlingszuzug entstehen. Auch das müssen wir im Auge haben.“

Er sagte weiter:

„Deutschland und Europa müssen die Fähigkeit erhalten, den Zuzug humanitärer Zuwanderer stärker zu steuern, als dies insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 der Fall war. Dazu gehören nicht zuletzt auch die schnelle Durchführung von Asylverfahren und die konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Personen. Dies ist Bedingung dafür, dass unser Land auch in Zukunft seiner humanitären Verantwortung gegenüber den tatsächlich Schutzbedürftigen gerecht werden kann.“

Pressemitteilung des Deutschen Landkreistags v. 10.01.2017