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BayVGH: Verlegung und dauerhafter Verbleib eines Stolpersteins im Gehweg als Sondernutzung

Sachgebiete: Kommunalrecht; Straßen- und Wegerecht / BayVGH, Beschl. v. v. 15.12.2017 – 8 ZB 16.1806 / Landesrechtliche Normen: BayStrWG

Leitsätze:

  1. Die Verlegung und der dauerhafte Verbleib eines „Stolpersteins“ im Gehweg einer öffentlichen Straße stellen eine Sondernutzung im Sinn des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes dar.
  2. Der Gemeingebrauch an einer öffentlichen Straße wird beeinträchtigt, wenn die tatsächliche Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen oder nicht unerheblich erschwert wird.