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StMBW: „Bildungs- und Kultushoheit der Länder sichert Entscheidung nahe bei den Menschen – mehr Vergleichbarkeit und Bildungsgerechtigkeit nötig“

16. Januar 2018 by Klaus Kohnen

Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle – zugleich Sprecher der Unions-Kultusminister in der Kultusministerkonferenz – ist heute den Aussagen des neuen KMK-Präsidenten Helmut Holter in der Medienlandschaft entgegengetreten. „Die Bildungs- und Kultushoheit bleibt bei den Ländern. Sie ist hier zielführend verankert – zum Nutzen der Schülerinnen und Schüler“, erinnerte Minister Spaenle an das Ergebnis der Sondierungen von CDU, CSU und SPD zur Bildung einer möglichen Großen Koalition.

„Die Bildungshoheit der Länder sichert Entscheidungen nahe bei den Menschen“, so Minister Spaenle.

Die von Holter aus Thüringen ins Gespräch gebrachte Überlegung von „Bildung als Gemeinschaftsaufgabe“ reihe die Bildungspolitik dagegen in eines von vielen Handlungsfeldern politischer Entscheider auf Bundesebene ein, z.B. neben Außen-, Finanz-, Verteidigungs- oder Entwicklungspolitik – zentralistisch gesteuert vom fernen Berlin.

Minister Spaenle spricht sich ausdrücklich für mehr Vergleichbarkeit von Bildungsinhalten und Anforderungen für Prüfungen aus:

„Wir benötigen mehr Vergleichbarkeit in den zentralen Abschlüssen und sind mit der Strategie der Bildungsstandards und Aufgabenpools, aus denen für die Abiturprüfungen von den Ländern einzelne Aufgaben herausgenommen werden, bereits auf dem richtigen Weg. Das führt zu einer Annäherung auch in den Lehrplänen. Um die Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit in der schulischen Bildung zu verbessern, schlage ich deshalb vor, dass die Länder einen Bildungsstaatsvertrag schließen. Das ist das stärkste Instrument, das die Länder haben. Ein Staatsvertrag wird von der jeweiligen Regierung unterzeichnet und setzt die Behandlung und Zustimmung durch das Parlament voraus.“

Minister Spaenle widerspricht aber den Vorstellungen des Thüringischen Kultusministers Holter von „einheitlichen Lehrplänen“. Minister Spaenle:

„Die Familien wollen Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit, sie wollen aber keinen Einheitslehrplan, der regionale Besonderheiten einebnet.“

Holters Anregung zu einheitlichen Lehrplänen lässt dessen Ansatz zu einem überzogenen Zentralismus erkennen, der jedenfalls von den Unionskultusministern nicht geteilt wird.

Minister Spaenle erinnert abschließend noch mal an die Chancen, die die Sondierungsgespräche für die jungen Menschen in allen deutschen Ländern eröffnen können:

„Die Sondierungsgespräche haben nicht die Aufhebung eines vermeintlichen Kooperationsverbots ergeben. Ein solches Kooperationsverbot gibt es im Grundgesetz nicht. Vielmehr arbeiten Bund und Länder in vielen Bildungsfragen lange und intensiv zusammen. Die Verantwortung für die schulische Bildung liegt bei den Ländern. Die Möglichkeiten der Kooperation zwischen Bund und Ländern sollen aber – da besteht Konsens – weiter ausgebaut werden, so dass der Bund die Länder bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen, unterstützen kann. Dazu wird Art. 104c GG modifiziert. Diese Vereinbarung kann mehr Geld für die schulische Infrastruktur bedeuten.“

Pressemitteilung des StMBW Nr. 18 v. 16.01.2018

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