Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Urt. v. 16.11.2017 – 2 C 11/17 / Weitere Schlagworte: unionsrechtlicher Haftungsanspruch gegen den Dienstherrn; Zeitpunkt des Anspruchs / Sonstiges: Bestätigung der Rechtsprechung
Leitsatz:
AnzeigeDie altersdiskriminierende Besoldung von Beamten nach §§ 27, 28 BBesG a.F. (F: 2002-08-06) begründet den unionsrechtlichen Haftungsanspruch des Beamten gegen den zur Besoldungsgesetzgebung zuständigen Dienstherrn nicht für das gesamte Kalenderjahr des Widerspruchs des Beamten, sondern erst ab dem auf die Geltendmachung folgenden Monat (Bestätigung von BVerwG, Urt. v. 06.04.2017 – 2 C 11.16 – NVwZ 2017, 1627).