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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf stellt weitere Vorsorgemaßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest vor

23. Januar 2018 by Klaus Kohnen

Der Freistaat baut seine Vorsorgemaßnahmen gegen einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Bayern weiter aus. Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf stellte heute im Ministerrat weitere Initiativen und Schritte vor: „Wir brauchen ein umfassendes, klares Konzept, um einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Bayern zu verhindern. Die Vorbereitungen für den Ernstfall laufen auf Hochtouren. Es ist wichtig, dass die einzelnen Räder ineinandergreifen. Ich werde deshalb alle Beteiligten zu einem Bayerischen Präventionsgipfel einladen.“

An dem Gipfel sollen nach den Worten der Ministerin die betroffenen Ressorts und insbesondere Vertreter der Jagd, der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft und der Transporteure teilnehmen. Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Sie stellt allerdings eine große Gefahr für die Gesundheit der einheimischen Wild- und Hausschweine dar. Derzeit gibt es Nachweise in Polen, dem Baltikum, der Tschechischen Republik sowie den angrenzenden Drittstaaten. Die Übertragung und Weiterverbreitung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier oder indirekt, etwa über Lebensmittel. Insbesondere nicht ordnungsgemäß entsorgte Speiseabfälle aus nicht gegarten Schweineprodukten wie Salami und Schinken, die von Wildschweinen z.B. an Autobahnraststätten gefressen werden könnten, stellen eine mögliche Infektionsquelle dar.

Scharf: „Der Bund muss die notwendigen Kontrollen auf den Transportwegen durch Bundespolizei und Zollbehörden sicherstellen. Zeitgleich wollen wir die Reisenden aufklären. Die achtlos weggeworfene Wurstsemmel stellt derzeit die größte Gefahr für eine Einschleppung des Erregers nach Bayern dar.“

Neben den bereits entlang der Autobahnen aufgestellten Plakaten plant das Verbraucherschutzministerium deshalb weiteres Infomaterial für die Kreisverwaltungsbehörden. Neben den gezielten Aufklärungskampagnen hat der Ministerrat im Dezember auch vorsorgliche Schutzmaßnahmen wie ein Anreizprogramm zur Reduktion der hohen Wildschweindichte, gezielte Kontrollen und Hygienemaßnahmen beschlossen. Damit ein Ausbruch der Tierseuche möglichst früh erkannt wird, trifft der Freistaat auch in diesem Bereich Vorsorge im Sinne eines Frühwarnsystems. Das bestehende Monitoring bei Wildschweinen wird intensiviert. Für die Beprobung von verendet aufgefundenen Wildschweinen zahlt die Staatsregierung eine Aufwandentschädigung von € 20,- pro Tier. Ministerin Scharf machte zudem klar:

„Die Erforschung dieser besonders für unsere heimischen Schweinehalter bedrohlichen Tierseuche muss weiter vorangetrieben werden. Hier kommt dem Bund eine tragende Rolle zu. Wir brauchen schnell fundierte Erkenntnisse über die genauen Übertragungswege und rasche Fortschritte bei der Entwicklung eines wirkungsvollen Impfstoffs.“

Zuletzt bat Scharf die Tierhalter um Unterstützung:

„Die Hausschweinbestände müssen konsequent gegen Kontakt mit Wildschweinen abgeschottet werden können. Dazu kann es im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen auch nötig sein, Hausschweine mit Auslauf zeitweise im Stall zu halten.“

Eine Abfrage der Regierungen bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden hat gezeigt, dass die bayerischen Tierhalter hier bereits weitreichende Präventionsmaßnahmen getroffen haben.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 14 v. 23.01.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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