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Deutscher Städtetag: Entscheidung des VG Düsseldorf bestätigt die bisherige Praxis

24. Januar 2018 by Klaus Kohnen

Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zur heutigen Entscheidung des VG Düsseldorf zur Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Zulassungsentzug von Autos mit Schummel-Software

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies die Klage der Deutschen Umwelthilfe als unzulässig und unbegründet ab. Dazu sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages:

„Die heutige Entscheidung des VG Düsseldorf bestätigt die bisherige Praxis. Autofahrer eines Diesel-Pkw mit Schummel-Software müssen ihr Fahrzeug in den Werkstätten nachrüsten lassen. Die Hersteller haben zugesagt, die Kosten dafür zu übernehmen. Für säumige Autofahrer gibt es ein Mahnverfahren durch das Kraftfahrtbundesamt. Wer dennoch nicht nachrüsten lässt, dessen Fahrzeug kann stillgelegt werden und erhält spätestens beim nächsten TÜV keine Plakette mehr.

Die allermeisten Halter der betroffenen Autos sollen den Rückrufaktionen der Volkswagen AG nachgekommen sein und haben ein Software-Update aufspielen lassen. Das Kraftfahrtbundesamt mahnt die Fahrzeughalter maximal drei Mal. Anschließend werden den Städten noch offene Fälle mitgeteilt, damit die kommunalen KfZ-Zulassungsstellen betroffene Dieselautos aus dem Verkehr ziehen können. Das heißt, auch ohne Klagen der Deutschen Umwelthilfe wird dafür gesorgt, den wenigen betroffenen Autos die Zulassung zu entziehen.

Das löst allerdings nicht das Problem der Stickoxid-Belastung durch Diesel-Autos. Denn im Verkehr in der Stadt verursachen Diesel-Pkw bis zu drei Viertel der Stickoxid-Emissionen. Um durchschlagende Erfolge zu erzielen, ist deshalb in erster Linie die Automobilindustrie als Verursacher in der Pflicht, Diesel-Fahrzeuge insgesamt sauberer zu machen.“

Deutscher Städtetag, Statement v. 24.01.2018

Redaktionelle Hinweise

  • Die DUH hat bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.
  • Meldungen im Kontext „Dieselfahrverbote“: hier
  • Vgl. auch Ebner (Landesanwaltschaft Bayern), BayVGH zu Dieselfahrverboten als einziger Möglichkeit grenzwertkonformer Fortschreibung von Luftreinhalteplänen.
  • Meldungen im Kontext „Dieselfahrverbote“: hier

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