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BVerwG: Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Beschl. v. 30.08.2017 – BVerwG 2 B 34.17 / Weitere Schlagworte: neue Beweismittel; kein Vorrang des strafgerichtlichen Wiederaufnahmeverfahrens

Leitsätze:

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    Im gerichtlichen Disziplinarverfahren kommt die Lösung von bindenden Feststellungen eines Strafurteils wegen neuer Beweismittel nur in Betracht, wenn sich hieraus tatsächliche Umstände ergeben können, auf deren Grundlage die tatsächlichen Feststellungen erheblichen Zweifeln begegnen.

  2. Ein Vorrang des strafgerichtlichen Wiederaufnahmeverfahrens besteht nach geltender Rechtslage nicht.