Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/20424 v. 30.01.2018). Dieser sieht Änderungen des Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG), des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) vor. Mit dem Gesetz wird ein neues Ehrenzeichen für eine 50-jährige Dienstzeit bei der Freiwilligen Feuerwehr, der Werkfeuerwehr, den freiwilligen Hilfsorganisationen sowie beim Technischen Hilfswerk eingeführt. Zudem wird die Abrechnung der Luftrettungseinsätze in die für die Landrettung geltende Systematik überführt.
Weitere Informationen
- Verfahrensstand und -verlauf, ggfls. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: vgl. hier.
- Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)