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BVerwG: Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Klausurbewertung in Internetportal der Hochschule

Sachgebiet: Hochschulrecht / BVerwG, Beschl. v. 21.12.2017 – BVerwG 6 B 43.17 / Weitere Schlagworte: Vereinbarkeit mit den Anforderungen des effektiven Rechtsschutzes und des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Leitsatz:

Die Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Bewertung einer Klausur im Rahmen einer Hochschulprüfung in einem von der Hochschule betriebenen Internetportal ist mit den Anforderungen des effektiven Rechtsschutzes und des Anspruchs auf rechtliches Gehör vereinbar, wenn der Prüfling über ein Benutzerkonto verfügt, zu dem er ausschließlich Zugang hat, und die Hochschule das Mitgliedschaftsverhältnis zu ihren eingeschriebenen Studenten dahin ausgestaltet hat, dass die Kommunikation über automatisierte Geschäftsprozesse und Verfahren abgewickelt wird, an denen die Studenten mitzuwirken haben.