Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 2. Februar 2018 [Ausschluss NPD von Parteienfinanzierung]

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „NPD ist als verfassungsfeindliche Partei von der Parteienfinanzierung auszuschließen / Müssen Geldhahn aus Steuermitteln ein für alle Mal zudrehen / Angriffe auf unsere Demokratie sind nicht von der Allgemeinheit zu bezahlen“

Die Staatsregierung hat beim Kampf gegen Rechtsextremismus stets eine Vorreiterrolle eingenommen und unterstützt deshalb nachdrücklich den Antrag aller Länder auf Einleitung eines Verfahrens vor dem BVerfG auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Es kann nicht sein, dass die NPD ihre Angriffe auf unsere Demokratie weiterhin aus Steuergeldern finanziert. Diesen Geldhahn müssen wir ein für alle Mal zudrehen. Das BVerfG hat bereits eindeutig klargestellt, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Sie verbreitet rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut und wendet sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ihre ideologische Propaganda ist kein Fall für die staatliche Parteienfinanzierung und darf nicht länger vom Geld unserer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bezahlt werden. Der Bundesrat gibt am Freitag den Startschuss für ein neues NPD-Verfahren. Der Ablehnung und Missachtung unserer Werteordnung durch die NPD ist Einhalt zu gebieten. Damit setzen wir geschlossen ein Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus.“

Im Nachgang zum Urteil des BVerfG im NPD-Verbotsverfahren vom 17.01.2017 hatten Bundestag und Bundesrat noch in der letzten Legislaturperiode den Weg frei gemacht für einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung. Dieser erfolgt allerdings nicht automatisch, sondern muss vom BVerfG festgestellt werden.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 21 v. 01.02.2018

Redaktionelle Hinweise

Vgl. TOP 31 der 964. BR-Sitzung v. 02.02.2018: Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines Verfahrens zum Ausschluss der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) gem. Art. 21 Abs. 3 GG i.V.m. § 13 Nr. 2a, §§ 43 ff. des BVerfGG von der staatlichen Parteienfinanzierung

Voraussetzung für diesen Antrag war die Neuregelung der Parteienfinanzierung. Der Bundesrat hat auf seiner 959. Sitzung v. 07.07.2017 zugestimmt. Regelungsgegenstand waren zwei Gesetze:

  • TOP 1a: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 21): Erläuterung zum TOP: hier; Vorgang im DIP: hier.
  • TOP 1b: Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung: Erläuterungen zum TOP: hier; Vorgang im DIP: hier.