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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Bundestag verlängert Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschütze

1. Februar 2018 by Klaus Kohnen

Mit heutigem Beschluss hat der Bundestag die Aussetzung des Familiennachzugs für Asylbewerber, denen nur ein sog. subsidiärer – also vorübergehender – Schutz zuerkannt wurde, bis Ende Juli verlängert. Die seit März 2016 geltende, befristete Aussetzung wäre ansonsten bereits am 16.03.2018 ausgelaufen. Innenminister Joachim Herrmann: „Es war enorm wichtig, die Aussetzung des Familiennachzugs rechtzeitig zu verlängern. Jetzt hat eine neue Bundesregierung Zeit, eine dauerhafte Lösung auf Grundlage eines Koalitionsvertrags auf den Weg zu bringen.“

Wie Herrmann erklärte, haben CDU/CSU und SPD bei den noch laufenden Koalitionsverhandlungen vereinbart, dass nach Ablauf der jetzt verlängerten Aussetzung monatlich nur noch bis zu eintausend Familienangehörigen von subsidiär Schutzberechtigten der Nachzug erlaubt werden soll. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug für diesen Personenkreis soll es laut Herrmann nicht mehr geben.

Herrmann: „Mit dem heutigen Beschluss im Bundestag ist ein wichtiger Schritt getan für mehr Begrenzung und mehr Ordnung bei der Zuwanderung. Das ist dringend erforderlich, denn die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft und unserer Kommunen ist begrenzt.“

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Wie Herrmann klar machte, geht es bei den vereinbarten eintausend Personen pro Monat nur um die Kernfamilie, also Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Nicht erfasst von der heute beschlossenen Aussetzung ist der Familiennachzug zu Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen i.S.d. Genfer Konvention, der durch europäisches Recht vorgegeben ist.

Herrmann: „Bereits für diesen Personenkreis stellt die Integration eine riesige Herausforderung dar. Integration gelingt nämlich nicht von selbst. Es braucht neben Wohnraum bspw. auch Plätze in Integrationskursen, in Kindertagesstätten und Kindergärten und eine spezielle Förderung in der Schule. Ein weiterer Nachzug von Familienangehörigen subsidiär Geschützter wäre aus diesem Grund absolut nicht verkraftbar.“

Herrmann betonte, dass es sich bei den subsidiär Geschützen um Personen handelt, die etwa wegen eines Bürgerkriegs nur zeitweilig Schutz in Deutschland erhalten, nach einem solchen Bürgerkrieg aber wieder in ihre Heimatländer zurückkehren müssen.

„Für diesen nur vorübergehend geschützten Personenkreis brauchen wir daher keinen Familiennachzug nach Deutschland“, so der Minister.

Beim weit überwiegenden Teil der Familiennachzüge in Bayern handelt es sich um syrische Staatsangehörige, gleich gefolgt von Irakern. Im Jahr 2017 wurden in Bayern rd. 3.800 Aufenthaltserlaubnisse zum Zwecke des Familiennachzugs an Syrer erteilt (Iraker: 580). Im Jahr 2016 waren es rd. 2.200 Aufenthaltserlaubnisse für Syrer (Iraker: 240), im Jahr 2015 rund 940 (Iraker: 110).

Der Innenminister: „Der Familiennachzug ist angestiegen und das, obwohl er für die Gruppe der subsidiär Berechtigten bereits seit März 2016 ausgesetzt war. Das zeigt doch ganz klar: eine Rückkehr zum ungebremsten Familiennachzug darf es auf keinen Fall geben. Dafür hätten auch die bayerischen Kommunen und Bürgerinnen und Bürger keinerlei Verständnis.“

Pressemitteilung des StMI Nr. 26 v. 01.02.2018

Redaktionelle Hinweise

Angenommen wurde der Gesetzentwurf (CDU/CSU) „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (BT-Drs. 19/439 v. 16.01.2018). Genaueres: vgl. hier.

  • Zur Einigung in Sachen Familiennachzug vgl. auch die Stellungnahme des DStGB.

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