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Kommunen und kommunalpolitische Vereinigungen zu Koalitionsverhandlungen: „Es darf keinen Griff in kommunale Kassen geben – bei Solidarpaktumlage geht es um € 3,5 Mrd.“

2. Februar 2018 by Klaus Kohnen

Die kommunalen Spitzenverbände und die kommunalpolitischen Vereinigungen von CDU, CSU und SPD appellieren kurz vor der Schlussrunde der Koalitionsverhandlungen eindringlich an die Parteien, die von den westdeutschen Städten und Gemeinden an ihre Länder zu zahlende „Solidarpaktumlage“ auf keinen Fall über das Jahr 2019 hinaus zu erheben. Die geltende Gesetzeslage sieht vor, dass die Zahlungen auslaufen. In den Koalitionsverhandlungen gab es jedoch bereits Vorstöße, die Umlage fortzuführen. Das würde eine dynamisch wachsende Belastung der westdeutschen Kommunen von € 3,5 Mrd. ab dem Jahr 2020 bedeuten. Die Solidarpaktumlage wurde 1995 eingeführt und wird seitdem von den westdeutschen Städten und Gemeinden an ihre Länder gezahlt. Damit werden die finanziellen Lasten der alten Länder aus der Einbeziehung der neuen Bundesländer in den bundesstaatlichen Finanzausgleich mitfinanziert.

Die kommunalen Spitzenverbände und die kommunalpolitischen Vereinigungen von CDU/CSU (KPV) und SPD (Bundes-SGK) erklären zu den Überlegungen in den Koalitionsverhandlungen:

„Es wäre absolut nicht hinnehmbar, die Länderkassen auf dem Rücken der Kommunen zu füllen. Zahlreiche Kommunen haben im Vertrauen auf das gesetzlich fixierte Ende der Solidarpaktumlage ihre Konzepte zur Haushaltskonsolidierung ausgerichtet. All dies wäre Makulatur, wenn nun ab 2020 die kommunalen Haushalte in den alten Ländern mit € 3,5 Mrd. und mehr belastet würden. Die Solidarpaktumlage muss Ende 2019 auslaufen. Hier fordern wir Verlässlichkeit von Bund und Ländern gegenüber den Kommunen ein. Die Mittel dürfen auch an anderer Stelle eines Koalitionsvertrages nicht zum Nachteil der Kommunen angerechnet werden.“

Bereits bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Jahr 2005 sei die Fortführung der Solidarpaktumlage höchst umstritten gewesen. Nach der Neuordnung im Jahr 2017 seien die Zahlungen nicht mehr gerechtfertigt. Der von den Kommunen teuer bezahlte Kompromiss aus dem Jahr 2005 bedeutete, dass gesetzlich festgeschrieben wurde, dass mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II auch die Solidarpaktumlage endgültig ausläuft. Zu Recht blieb dieses Ergebnis bei der 2017 erfolgten Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen unangetastet.

Gemeinsame Pressemitteilung von DStGB, DST, DLT und den kommunalpolitischen Vereinigungen von CDU, CSU und SPD v. 02.02.2018

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