Gesetzgebung

StMBW: Bildungs- und Wissenschaftsminister Spaenle zu den Koalitionsvereinbarungen zu Bildung und Forschung [Änderung Art. 104c GG]

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Bildungs- und Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle wertet die Vorlage der Koalitionsvereinbarung Bildung und Forschung als „echte Chance, ein Stück Zukunft zu gewinnen. Denn Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung sind Investitionen in die Zukunft der jungen Menschen und in die Zukunft der Gesellschaft. Wichtig ist aus bayerischer Sicht, dass sich der Bund künftig auch an Investitionen der Länder in die Bildungsinfrastruktur beteiligen wird, vor allem in Ganztags- und Betreuungsangebote, in Digitalisierung und in der beruflichen Bildung. Wichtig ist für mich auch, dass der Bund in Bildung und Forschung langfristig und zuverlässig investieren will. Die Verantwortung für die Bildung bleibt bei den Ländern.“

Die Verantwortung für die Bildung bleibt, wie in den Sondierungsvereinbarungen beschlossen, bei den Ländern. Allerdings wird künftig der Bund die Länder bei Investitionen auf der Basis eines geänderten Art. 104c GG in schulische Infrastruktur wie Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen unterstützen können.

Viele Milliarden Euro will der Bund, wenn die Koalitionsvereinbarung umgesetzt wird, in Bildung, Wissenschaft und Forschung investieren. Davon werden allein als Investitionsförderung für Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung unter Berücksichtigung der vor Ort bestehenden Angebote € 2 Mrd. bereitgestellt. € 3,5 Mrd. werden allein bis 2021 (insgesamt werden dafür € 5 Mrd. für einen Zeitraum von fünf Jahren bereitgestellt) in einen Digitalpakt Schule fließen, mit dem die erforderliche IT-Infrastruktur und die zum Lernen nötigen Technologien eingerichtet werden können. Unterstützt werden soll zudem die Bildungsforschung, die Förderung leistungsstarker und leistungsfähiger junger Menschen mit Startschwierigkeiten. Der Bund wird die berufliche Bildung und Weiterbildung stärker als bisher fördern, insbesondere durch Finanzmittel, die über die Länder in die Ausstattung beruflicher Schulen mit Blick auf die Digitalisierung fließen, sowie bei der Berufsorientierung und über die „Initiative Berufsbildung 4.0“ für die Weiterbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern. Das „Aufstiegs-BAföG“ für angehende Meister, Techniker und Fachwirte wird erhöht.

Im Bereich der Hochschulen will der Bund auf der Grundlage des Art. 91b GG seine Aufwendungen für Studienplätze im Rahmen des Hochschulpaktes sowie den Qualitätspakt Lehre dauerhaft mitfinanzieren. Die Programmpauschalen für forschungsstarke Hochschulen, die den Antragstellern über die direkten Projektkosten hinaus für Overhead-Bedarf zur Verfügung gestellt werden, sollen nicht nur fortgeführt, sondern mittelfristig von derzeit 22 auf künftig 30% angehoben werden. Die Koalitionspartner wollen auch die Fachhochschulen stärken, dazu wird der Bund seine Projektförderung für Forschung an Fachhochschulen verdoppeln. Mehrere neue Bund-Länder-Programme sollen an den Start gehen, z.B. zur Rekrutierung von Fachhochschulprofessoren, für eine nationale Forschungsdaten-Infrastruktur, für nationales Hochleistungsrechnen sowie ein neuer Wettbewerb für digital innovative Hochschulen und Hochschulverbünde.

Die Koalitionspartner setzen auf den Ausbau der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen und wollen diesen weiter voranbringen u. a. durch strategische internationale Hochschulkooperationen, durch Anreize für Studierende zum Studium im Ausland sowie Maßnahmen zur Anwerbung internationaler Spitzenwissenschaftler für deutsche Wissenschaftseinrichtungen.

Pressemitteilung des StMBW Nr. 40 v. 02.02.2018