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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: EU-Mitgliedstaaten müssen für Vorsorgemaßnahmen im Katastrophenschutz selbst verantwortlich bleiben – Bayern gegen EU-Katastrophenschutzeinheiten

2. Februar 2018 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute im Bundesrat dafür plädiert, dass die EU-Mitgliedstaaten im Katastrophenschutz für Vorsorgemaßnahmen in vollem Umfang selbst verantwortlich bleiben:

„Wir sind strikt gegen eigene Katastrophenschutzeinheiten der EU. Bayern fordert deshalb ein deutliches Stopp-Signal in Richtung Brüssel.“

Die Staatsregierung hatte deshalb gemeinsam mit Hessen und Sachsen eine sog. Subsidiaritätsrüge gegen den Vorschlag der EU-Kommission eingereicht. Diese will das EU-Katastrophenschutzverfahren ändern und EU-eigene Kapazitäten aufbauen, die aus EU-Mitteln finanziert und dann nach Hilfeleistungsersuchen betroffener Staaten unter operativer Führung der Kommission ergänzend zu nationalen Kräften sowie Kräften aus anderen EU-Staaten eingesetzt werden sollen.

„Das birgt die große Gefahr, dass Mitgliedstaaten, die schon bisher zu wenig tun, notwendige Anstrengungen unterlassen oder ihr Engagement sogar reduzieren und dann im Ernstfall auf Brüssel zeigen und mangelnde Solidarität beklagen“, so Herrmann.

Die Gefahrenabwehr müsse schnell und effektiv erfolgen – „und das geht am besten vor Ort. Im Notfall brauchen wir klare und kurze Wege.“

Es sei immer gemeinsame Haltung der Länder gewesen, dass die Verantwortung für Katastrophenvorsorge in den EU-Staaten, oder – wie in Deutschland – bei den Ländern und Kommunen liegen muss. Herrmann kritisiert den Vorschlag der Kommission auch deshalb, weil er über die EU-Kompetenzen im Bereich des Katastrophenschutzes hinausgeht und gegen das sog. Subsidiaritätsprinzip verstößt. Die EU habe sich im Bereich des Katastrophenschutzes auf Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung zu beschränken. Jegliche Harmonisierung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet sei ausgeschlossen.

Herrmann: „Es ist deshalb bedauerlich, wenn sich Rot-Grün im Bundesrat der Subsidiaritätsrüge verweigert.“

In Bayern leisteten 470.000 hauptsächlich ehrenamtliche Einsatzkräfte hervorragende Arbeit. Dabei müsse es bleiben.

„Natürlich helfen wir uns bei Bedarf gegenseitig – und das seit Jahren. Feuerwehr, THW und Sanitäter sind in Europa und weltweit im Einsatz. Eigene EU-Truppen brauchen wir dazu nicht.“

Der Bayerische Innenminister sagte, er verschließe sich nicht von vornherein Überlegungen, die Katastrophenschutzmechanismen weiter zu verbessern und sich darüber Gedanken zu machen, wie man in Not befindlichen Mitgliedstaaten der EU noch besser helfen kann. Der Aufbau EU-eigener Kapazitäten gehe aber eindeutig zu weit. Auch der EU-Vorschlag, die bestehenden Notfallkapazitäten auszubauen und künftig als Europäischen Katastrophenschutzpool zu bezeichnen, sei nicht im Sinne der Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten.

Pressemitteilung des StMI Nr. 30 v. 02.02.2018

Redaktionelle Hinweise

Vgl. TOP 10: Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union

  • Erläuterungen zum TOP
  • Vorgang im DIP
  • Beschlusstenor: keine Subsidiaritätsstellungnahme
  • Verbundene Meldungen: hier.

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