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BVerwG: Ersetzung von Prüfungsleistungen durch anderweitig erbrachte Prüfungsleistungen

Sachgebiet: Hochschulrecht / BVerwG, Beschl. v. 09.01.2018 – BVerwG 6 B 63.17 / Weitere Schlagworte: Nichtersetzbarkeit von Prüfungsleistungen von besonderem Gewicht für den Studienerfolg; Verfassungsmäßigkeit der Regelung; Anerkennung einer Masterarbeit im Studiengang „Economics and Management“ an einer Universität in Prag in tschechischer Sprache als Masterarbeit des Studiengangs „Europastudien“

Leitsatz:

Eine gesetzliche Regelung des Inhalts, dass Prüfungsleistungen von besonderem Gewicht für den Studienerfolg (hier die Masterarbeit) nicht durch anderweitig erbrachte Prüfungsleistungen ersetzt werden können, verstößt nicht gegen das in Art. 12 Abs. 1 GG verankerte Gebot der Verhältnismäßigkeit