Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / VG Würzburg, Urt. v. 24.10.2017 – W 6 K 16.31624 / Weitere Schlagworte: hinreichende und kostenfreie Behandlungsmöglichkeit
Leitsatz:
AnzeigeEine HIV-Infektion begründet kein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, da es nach aktueller Auskunftslage in der Ukraine hinreichende und kostenfreie Behandlungsmöglichkeit gibt.