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Bayerischer Gemeindetag: Endlich kann wieder regiert werden – Bayerischer Gemeindetag begrüßt im Grundsatz den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD

Der Bayerische Gemeindetag zeigt sich erleichtert darüber, dass die Koalitionsverhandlungen endlich zu einem zwischenzeitlichen Abschluss gebracht worden sind. Gemeindetagspräsident Dr. Brandl: „Nach der viel zu langen Phase der politischen Findung und nach dem Scheitern des Jamaika-Bündnisses müssen jetzt schnellstmöglich klare Verhältnisse geschaffen werden. Im Koalitionsvertrag findet man viele gute Ansätze für eine echte Erneuerung in Deutschland, aber nicht wenige Fragen bleiben aus kommunaler Sicht offen oder sind falsch beantwortet worden.“

Aus der Vielzahl der im Koalitionsvertrag angesprochenen Themen sind für den Gemeindetag vor allem folgende Themen von besonderer Bedeutung:

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CDU/CSU und SPD bekennen sich eindeutig und ausdrücklich zur Gleichwertigkeit der Lebens- und Arbeitsverhältnisse und damit zu einer eigenständigen Bedeutung der ländlichen Räume.

Dr. Brandl: „Dass hier Zuständigkeiten gebündelt werden sollen und – nach bayerischem Vorbild – ein eigenes Ministerium für Heimat entstehen soll, ist ein wichtiges Signal für ein neues Miteinander von Stadt und Land. Den Ankündigungen müssen aber jetzt auch entsprechende Taten folgen!“

Die Einsetzung einer Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ist ein richtiger Schritt, entscheidend wird aber sein, welche konkreten Maßnahmen tatsächlich in Angriff genommen und welche finanziellen Mittel letztendlich zur Verfügung gestellt werden sollen.

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Uneingeschränkt begrüßt wird, dass sich die Koalition des brennenden Problems der Wohnungsnot noch stärker als bisher annehmen will. Ob die für den sozialen Wohnungsbau angedachten € 2 Mrd. reichen werden, ist mehr als fraglich.

Dr. Brandl: „In den letzten 20 Jahren hat Bayern 50% seiner Sozialwohnungen verloren. Wir brauchen hier dringend kräftige Impulse und zusätzliches Engagement des Staates.“

Äußerst positiv zu werten ist im Übrigen die Ankündigung im Koalitionsvertrag, solche Eigentümer höher besteuern zu wollen, die bebaubare Grundstücke zu Spekulationszwecken horten. Das ist eine Forderung, die der Bayerische Gemeindetag seit Jahren erhebt. Aufgegriffen werden auch die Vorschläge des Gemeindetags für steuerliche Erleichterungen zugunsten von Landwirten, die ihre Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen.

Auch für Bayerns Kommunen wichtig ist die eindeutige Aussage im Koalitionsvertrag, dass der Bund sich weiterhin bei den Integrationskosten der Kommunen mit € 2 Mrd. pro Jahr beteiligen wird. Das reicht allerdings bei Weitem nicht aus.

Dr. Brandl: „Die Gemeinden stehen bei der Integration von Flüchtlingen vor einer Herkulesaufgabe. Der Staat darf die Kommunen hier nicht im Regen stehen lassen. Ich erwarte, dass der Freistaat diese Mittel zu hundert Prozent an die Gemeinden weiterreicht, die die Belastungen zu tragen haben.“

Enorme Schwierigkeiten sieht der Bayerische Gemeindetag allerdings dort, wo der Koalitionsvertrag Rechtsansprüche für den Bürger auf kommunale Leistungen vorsieht. Das gilt in besonderer Weise für die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder.

Dr. Brandl: „Das ist sicherlich ein begrüßenswertes Ziel. Verspricht man dem Bürger allerdings etwas, was schlicht nicht erreichbar ist, führt dies nur zu erheblicher Enttäuschung und zu Politikverdrossenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern.“

Bayerns Gemeinden verfügen weder über die nötigen Finanzmittel, noch über die dafür erforderlichen Flächen, um entsprechende Betreuungseinrichtungen zu bauen. Im Übrigen wird auch bis zu dem anvisierten Termin 2025 qualifiziertes Fachpersonal im notwendigen Umfang einfach nicht zur Verfügung stehen. Abgelehnt wird in diesem Zusammenhang auch der geplante Rechtsanspruch auf Breitbandanschluss. Insoweit müssen die Betreiber in die Pflicht genommen werden und nicht die Gemeinden.

Schmerzlich vermisst der Bayerische Gemeindetag im Koalitionsvertrag ein ausdrückliches Bekenntnis dazu, dass die erhöhte Gewerbesteuerumlage und die Solidarpaktumlage mit dem 31.12.2019 enden.

Dr. Brandl: „Diese Frage wurde während der Koalitionsverhandlungen diskutiert. Umso verdächtiger ist es, wenn die Koalitionäre dazu jetzt schweigen. Wir fordern, dass der Bund bei den gegebenen Zusagen bleibt und die Gemeinden hier nachhaltig entlastet.“

Pressemitteilung des Bayerischen Gemeindetags Nr. 3 v. 08.02.2018

Redaktioneller Hinweis

Bayerische und kommunale Stellungnahmen zum Koalitionsvertrag: vgl. hier.