Gesetzgebung

Bayerischer Städtetag: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – Buckenhofer: „Der Straßenausbau benötigt eine sichere Finanzierung“

„Die Debatten um eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge haben vereinzelt die Illusion genährt, dass der Straßenausbau für Bürger nichts mehr kostet. Es führt aber nichts um die Tatsache herum: Der Straßenausbau benötigt eine sichere Finanzierung. Werden die Kosten nicht mehr anteilig über Straßenausbaubeiträge von Grundstückseigentümern mit getragen, wird dies über den allgemeinen Steuertopf finanziert. Wenn die Eigentümer nicht mehr für den Sondervorteil mit herangezogen werden, zahlen letztlich alle Bürger“, sagt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer.

Wenn der Landtag den Kommunen die Möglichkeit zur Finanzierung über Beiträge der Grundstückseigentümer schließt, muss er eine Alternative eröffnen, um die Kosten für den Straßenausbau zu kompensieren.

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Buckenhofer: „Wenn der Landtag die Straßenausbaubeiträge abschafft, müssen zunächst Kommunen, die bislang die Beiträge gemäß Kommunalabgabengesetz erhoben haben, einen vollständigen finanziellen Ausgleich ihrer Einnahmeausfälle erhalten. Außerdem muss ein System geschaffen werden, mit dem der Freistaat sich an den Straßenausbaukosten in den Städten und Gemeinden angemessen beteiligt. Gelingt das nicht ausreichend, wäre der Landtag verantwortlich für möglicherweise notwendig werdende Grundsteuererhöhungen zur Finanzierung des Straßenausbaus.“

Buckenhofer: „Bei der finanziellen Kompensation steckt der Teufel im Detail. Je genauer man die Einzelfälle in der Praxis betrachtet, desto mehr Fragen werfen sich auf.“

Derzeit laufen in vielen Städten und Gemeinden Straßenausbauten, Planungen von Baumaßnahmen oder Abrechnungen von Beiträgen. Die Kommunen brauchen konkrete Antworten auf eine Fülle an Fragen: Welcher Stichtag gilt für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge?

Wie wird mit laufenden Planungsmaßnahmen, aktuellen Bauprojekten und deren Abrechnung verfahren? Wie ist z.B. zu verfahren, wenn eine Stadt im Januar 2018 einen Bescheid verschickt hat? Was geschieht, wenn ein Bauprojekt abgeschlossen worden ist, aber noch keine Abrechnung erfolgt ist und noch keine Bescheide verschickt wurden? Was macht eine Stadt, wenn sie schon für einen abgeschlossenen Teilabschnitt eines Bauprojekts einen Bescheid verschickt hat, die Endabrechnung aber noch nicht?

Buckenhofer: „Es ist nicht auszuschließen, dass die Abschaffung der als ungerecht empfundenen Straßenausbaubeiträge neue Ungerechtigkeitsgefühle auslöst.“

Aktuelle Zahlen zum Gesamtaufkommen der ausstehenden Straßenausbaubeiträge in Bayern für bereits beschlossene und auf den Weg gebrachte Ausbaumaßnahmen liegen noch nicht vor. Derzeit läuft dazu eine Umfrage des bayerischen Innenministeriums bei Städten und Gemeinden.

Buckenhofer: „Der Freistaat muss den Städten und Gemeinden in einem ersten Schritt sämtliche Beitragseinnahmen für laufende Straßenausbaumaßnamen erstatten, die in den Haushalten veranschlagt sind.“

Für die Zukunft müssen den Kommunen verstetigte Mittel für den Straßenausbau zur Verfügung stehen. Bei der Mittelausstattung darf man nicht auf die bisherigen Ist-Einnahmen abstellen, weil in den nächsten Jahren insbesondere die in den 1960er und 1970er Jahren neu gebauten Straßen zur Erneuerung anstehen.

Buckenhofer: „Da Eigentümer nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge keine eigenen Beiträge mehr leisten müssen, können Wünsche von Anliegern wachsen: Sie werden Druck auf die Rathäuser ausüben, um einen schnellen Ausbau oder eine vorzeitige Erneuerung der Straßen vor der eigenen Haustür zu erreichen. Zahl und Kosten der Straßenausbauten werden künftig steigen. Dem muss durch eine angemessene und dynamische staatliche Mittelausstattung Rechnung getragen werden.“

Buckenhofer: „Städte und Gemeinden brauchen jetzt Klarheit über den Stichtag, ab dem die Beitragserhebung nicht mehr zulässig ist. Alle daraus resultierenden Einnahmeausfälle muss der Freistaat in vollem Umfang erstatten.“

Pressemitteilung des Bayerischen Städtetag v. 08.02.2018

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