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BMI: Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen – Der Bundesinnenminister zu den Forderungen der Gewerkschaften

© K.-U. Häßler - stock.adobe.com

Die Gewerkschaften ver.di und dbb haben für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen eine Entgelterhöhung von 6%, mindestens aber € 200,- pro Monat gefordert. Der Mindestbetrag würde in den unteren Entgeltgruppen sogar Steigerungen von durchschnittlich 9% bedeuten. Zudem fordern die Gewerkschaften für den Bereich des Bundes insbesondere

  • eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsentgelte um € 100,- pro Monat,
  • die Erhöhung des Zusatzurlaubs für Schicht- und Wechselschichtarbeit auf bis zu 9 Tage und
  • die Anhebung des Urlaubsanspruchs für Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten auf 30 Tage.
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Die Kosten des Forderungspakets in Gänze belaufen sich für die Tarifbeschäftigten des Bundes auf rd. € 560 Mio. pro Jahr. Bei einer Übertragung auf Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger wären dies Mehrkosten von insgesamt mehr als € 2 Mrd. pro Jahr.

Hierzu erklärt der Bundesinnenminister de Maizière:

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes leisten zuverlässig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst eine wertvolle Arbeit für unser Land. Es versteht sich von selbst, dass sie auch weiterhin angemessen an der guten wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands teilhaben sollen. Dies war auch in der Vergangenheit der Fall. Die Forderung von 6%, mindestens aber € 200,- pro Monat, ist dennoch deutlich zu hoch und nicht erfüllbar; schon gar nicht mit nur einem Jahr Laufzeit, also für ein Jahr. Die Gewerkschaften haben selbst gegenüber den Ländern für 2018 einem deutlich niedrigeren Tarifabschluss zugestimmt.

Es darf nicht vergessen werden: die Entgelte der Tarifbeschäftigten des Bundes haben sich in den letzten zehn Jahren um durchschnittlich über 30% erhöht, in den unteren Entgeltgruppen noch stärker. Die Entgeltsteigerungen liegen damit oberhalb der Entwicklung des Tariflohnindex.

Zudem gilt trotz guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, dass Bund und Kommunen nach wie vor Schulden abbauen müssen. Zu beachten ist auch, dass es im kommunalen Bereich große Unterschiede bei der Finanzkraft gibt. In einem fairen, für die Arbeitgeber leistbaren Tarifabschluss wird all dies berücksichtigt werden müssen.

Ich hoffe angesichts der günstigen wirtschaftlichen Bedingungen auf zügige Verhandlungen, die nicht von unverhältnismäßigen Warnstreiks nur zur Anwerbung von neuen Gewerkschaftsmitgliedern begleitet werden.“

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen finden am 26.02., 12./13.03. und 15./16.04.2018 in Potsdam statt.

Pressemitteilung des BMI v. 08.02.2018