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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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VKA: Kommunale Arbeitgeber können Forderungen der Gewerkschaften unmöglich erfüllen

8. Februar 2018 by Klaus Kohnen

Angesichts der extrem hohen Verschuldung und des Investitionsrückstands in vielen Kommunen und in einer Zeit wachsender Unterschiede zwischen den Kommunen suchen die Arbeitgeber nach einem machbaren und produktiven Konsens mit den Gewerkschaften. Die Arbeitgeber weisen darauf hin, dass die heute von den Gewerkschaften geforderten hohen Tarifsteigerungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst [red. Hinweis: vgl. hier und hier] nicht zu erfüllen sind und auf einer falschen Idee von den Möglichkeiten der kommunalen Betriebe beruhen.

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„Die Forderungen würden für die kommunalen Arbeitgeber ein Kostenvolumen von über € 6,5 Mrd. pro Jahr bedeuten. Durch die geforderte soziale Komponente von mindestens € 200,- wären wir in den unteren Entgeltgruppen bei einer Steigerung von rd. 9%. Die höchste Steigerungsrate läge hier sogar bei 11,42%. Dies passt nicht zur Realität in den Kommunen und kommunalen Betrieben. Die Kommunen sind mit € 141 Mrd. verschuldet. Außerdem herrscht ein Investitionsrückstand von rd. € 126 Mrd. Wir können nur Lösungen anbieten, die sich alle Kommunen leisten können und müssen die wachsende Kluft zwischen ärmeren und reicheren Kommunen berücksichtigen“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle.

„Der in jeder Tarifrunde behauptete Nachholbedarf und die Forderung nach einer sog. sozialen Komponente gehen an der Wirklichkeit vorbei. Die Tarifentgelte im öffentlichen Dienst sind von 2008 bis 2017 um 30% gestiegen, die Entgelte in der Gesamtwirtschaft nur um 25%. Und gerade die unteren Entgeltgruppen genießen gegenüber der Privatwirtschaft deutliche Vorteile“, führt Böhle weiter aus.

Die kommunalen Arbeitgeber machen stattdessen auf ein viel wichtigeres Ziel aufmerksam: Ihnen geht es darum, den gut funktionierenden öffentlichen Dienst im Sinne aller Menschen zu stärken und den Flächentarifvertrag zu sichern.

„Wir müssen dafür sorgen, dass wir in den unteren Einkommensgruppen – die bereits auf sehr hohem Niveau liegen – noch konkurrenzfähig gegenüber privaten Anbietern bleiben. Bei weiterer Verteuerung besteht die Gefahr, dass bestimmte Berufsgruppen ganz aus dem öffentlichen Dienst verschwinden“, so VKA Hauptgeschäftsführer Klaus-Dieter Klapproth, „und wir müssen endlich verstärkt an die Beschäftigten in den oberen Entgeltgruppen denken: Fachkräfte, die wir im Zeitalter der Digitalisierung dringend benötigen und die vielen Kommunen fehlen. Deshalb wollen und müssen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften nach einem Konsens suchen, der der Realität in den Betrieben und am Markt entspricht“.

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Kommunen und Bund beginnen am 26.02.2018 in Potsdam. Weitere Verhandlungstermine sind der 12./13.03. sowie der 15./16.04.2018.

Pressemitteilung der VKA v. 08.02.2018

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Kategorie: Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen öD 4 TarifArb, Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen

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