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VG Ansbach: Anspruch auf Zulassung zu einem Integrationskurs für Ausländer

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / VG Ansbach, Urt. v. 12.10.2017 – AN 6 K 16.01808 / Weitere Schlagworte: Prognose rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts; Berechnung nach der sog. unbereinigten Gesamtschutzquote

Leitsätze:

  1. Anzeige

    Die Prognose eines rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts setzt – vor einer Entscheidung im Asylverfahren – voraus, dass über einen längeren Zeitraum zumindest mehr Asylbewerber aus dem Herkunftsland des Ausländers mit ihrem Asylantrag erfolgreich als erfolglos gewesen sind.

  2. Dabei ist die Berechnung nach der sog. unbereinigten Gesamtschutzquote anhand der Zahlen des vorhergehenden Kalenderhalbjahrs nicht zu beanstanden, wobei hier offenbleiben kann, ob in die Erfolgsquotenberechnung auch Gerichtsentscheidungen einzubeziehen sind. Gleichfalls kann hier offenbleiben, ob und gegebenenfalls inwieweit für diese Prognose auch noch die Marke von 50,01 % überschritten sein muss.