Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der die Länder künftig die Möglichkeit erhalten sollen, an den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einzuführen. Dort sollen Gerichtsverfahren in englischer Sprache geführt werden können.

Bausback: „Englisch als Gerichtssprache ist ein wichtiger Standortfaktor für Bayern und Deutschland. Unsere Initiative bietet die große Chance, den Gerichtsstandort Bayern noch attraktiver zu machen und so noch mehr internationale Unternehmen nach Bayern zu holen.“

Im internationalen Wirtschaftsverkehr sei die Verständigung in englischer Sprache längst Standard. Da liege es für Prozessparteien nahe, einen Gerichtsstand mit Gerichtssprache Englisch zu wählen.

„Unser Justizsystem genießt schon jetzt international hohes Ansehen, bspw. wegen der kurzen Verfahrensdauern. Mit unserem Vorschlag geben wir internationalen Playern einen weiteren Anreiz, sich für unser modernes Justizsystem zu entscheiden. Gerade jetzt, wo wegen des Brexit mehr und mehr Unternehmen ihren Standort nach Kontinentaleuropa verlegen, wollen wir diese Unternehmen motivieren, sich bei uns in Bayern anzusiedeln,“ so Bausback.

Der Justizminister betonte, die bayerische Justiz sei für die geplanten internationalen Kammern für Handelssachen bestens gerüstet.

Bausback: „An unseren Gerichten haben wir selbstverständlich Richterinnen und Richter sowie weiteres Fachpersonal mit hervorragenden Englischkenntnissen. Wegen Bayerns starker Exportorientierung hat unsere Justiz außerdem schon jetzt viel Erfahrung in den einschlägigen Rechtsbereichen. Diese Stärken sollten wir nutzen, um internationalen Unternehmen auch mit einer hochmodernen Justiz bestmögliche Rahmenbedingungen zu bieten. Der Bund sollte unsere Initiative rasch aufgreifen, um diese Chance für Bayern und Deutschland zu nutzen.“

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 35 v. 20.02.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)