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Staatskanzlei: Staatsregierung bei Bürokratieabbau und Deregulierung erfolgreich

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Die Maßnahmen der Staatsregierung beim Bürokratieabbau und der Deregulierung zeigen Erfolge. Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber: „Bayern ist inzwischen bundesweit das Land mit den wenigsten Gesetzen. Diese Spitzenposition haben wir uns nachhaltig und entschlossen erarbeitet. Bereits heute können wir sagen, dass die Paragraphenbremse in kurzer Zeit bereits einen durchschlagenden Erfolg gebracht hat: Wir haben heute 10% weniger Gesetze als zu Beginn der Legislaturperiode. Von 2013 bis Ende 2017 haben wir die Zahl der Stammnormen von 882 auf 795 gesenkt.“

Die Paragraphenbremse wurde 2013 eingeführt und hatte das klare Ziel, nur das gesetzlich zu regeln, was zwingend notwendig ist und für jede neue Regelung eine andere zu streichen.

„Wir haben überflüssige Vorschriften gezielt identifiziert und beseitigt und haben jetzt einen kompakten Grundstock an Gesetzen. Das bedeutet ein Mehr an Eigenständigkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger“, so Huber.

Durch die Einführung der Zentralen Normprüfstelle im Jahr 2003 und der Paragraphenbremse 2013 hat die Staatsregierung in dieser Zeit fast die Hälfte aller bayerischen Gesetze und Verordnungen abgeschafft. Huber betonte:

„Wir ruhen uns nicht auf unseren Erfolgen aus, sondern arbeiten auch künftig daran, die Bevölkerung und besonders die Leistungsträger aus Handwerk, Mittelstand und größeren Unternehmen zu entlasten. Klares Ziel bleibt weiterhin, nur das zu regeln, was zwingend erforderlich ist. Auf Bundesebene haben wir zudem in den Koalitionsverhandlungen zahlreiche Vorhaben durchsetzen können, die besonders Handwerk und Mittelstand substanziell von bürokratischen Hürden befreien. Auch auf EU-Ebene werden wir weiterhin für eine Bändigung der gesetzlichen Vorgaben kämpfen.“

Die Reduzierung der Anzahl der Gesetze ist laut Huber ein wichtiger Meilenstein. Der Minister geht aber noch weiter:

„Enorme Erleichterungen für die Menschen sehe ich in den digitalen Möglichkeiten. Was technisch im Verwaltungsbereich machbar ist, müssen wir umsetzen, um eine bürgerfreundliche, rund um die Uhr erreichbare und serviceorientierte Verwaltung zu sein. Dabei müssen natürlich Datenschutz und Cybersicherheit gewahrt werden. Ziel ist es, die meisten Behördengänge durch Onlineverfahren zu ersetzen.“

Auch die Benennung von Walter Nussel, MdL, zum Bürokratiebeauftragten bewertete der Staatskanzleiminister mit Rückblick auf dessen erstes Tätigkeitsjahr als wertvolle Ergänzung für die Staatsregierung.

Huber: „Der Bürokratiebeauftragte packt das vielfältige Thema Bürokratieabbau mit hohem Engagement, viel persönlichem Einsatz und gelebter Bürgernähe an. Besonders freut mich, dass die Menschen seine Rolle als Ombudsmann bayernweit anerkennen und aktiv dabei mithelfen, mögliche bürokratische Hemmnisse zu identifizieren.“

Der Bürokratiebeauftragte Walter Nussel, MdL, berichtete dem Ministerrat von seinen Tätigkeiten seit seiner Ernennung im Februar 2017 und bilanzierte:

„Mein Kernanliegen ist es, in der bayerischen Verwaltung für eine praxisorientiertere Denkweise zu werben. Denn durch einen möglichst praxisgerechten Vollzug von Gesetzen und Verordnungen können erhebliche Vereinfachungen für Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selbst erreicht werden. Unerlässlich hierfür ist meines Erachtens ein Praxischeck, mit dem in geeigneten Fällen staatliche Regelungen vor ihrem Inkrafttreten gemeinsam mit ausgewählten Unternehmen anhand von Einzelfällen getestet werden können.“

Das Kabinett war sich einig, die Vorschläge des Bürokratiebeauftragten intensiv auszuwerten und je nach Machbarkeit umzusetzen.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 35 v. 20.02.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)