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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Gemeindetag: Fahrverbote für Dieselautos sind keine Lösung! – Autoindustrie muss Kosten für Nachrüstung übernehmen

21. Februar 2018 by Klaus Kohnen

Die offenkundig auf mediale Aufmerksamkeit abzielende Erwartung der Deutschen Umwelthilfe, dass mit der Entscheidung des BVerwG in Deutschland flächendeckend Fahrverbote verhängt werden, wird sich nicht erfüllen. Das BVerwG entscheidet morgen, ob Fahrverbote überhaupt aktuell verhängt werden können oder ob es hierfür erst einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Fahrverbote für einzelne Fahrzeuge oder bestimmte Fahrzeugtypen dürften ohne eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage kaum möglich sein. Die Dieselgipfel mit der Bundeskanzlerin haben bereits einiges auf den Weg gebracht und in verschiedenen Städten geht die Schadstoffbelastung zurück. Je nachdem, wie die Entscheidung des Gerichts ausfällt, kann davon aber sehr wohl ein Signal ausgehen, alte Dieselfahrzeuge auch mit Hardware nachzurüsten. Hier ist die Industrie gefordert. Sie muss die Kosten für Nachrüstungen von Diesel-Pkws übernehmen. Richtigerweise fokussiert sich der Koalitionsvertrag auch auf den Lieferverkehr und die Taxen und möchte hier Anreize für einen Umstieg auf schadstofffreie oder schadstoffarme Fahrzeuge setzen. Der gezielte und schnelle Ausbau des ÖPNV – auch in der Fläche – muss Vorrang haben vor Gedankenspielen zu einem kostenfreien öffentlichen Verkehr, der kurzfristig nicht umsetzbar und finanzierbar ist.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl:

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„Wir brauchen gute Alternativen statt Verbote. Fahrverbote in deutschen Städten sind nicht im Sinne der Kommunen. Verschiedene Zonen, Blaue Plaketten, Fahrverbote für einzelne Autos – all diese Formen der Ausgrenzung einzelner Fahrzeugarten gefährden die Innenstädte als Lebensader der Kommunen. Denn derartige Maßnahmen verhindern nicht nur Privatfahrten mit Dieselfahrzeugen, sondern auch etwa den Liefer- und Behördenverkehr und Fahrten von Einsatzkräften wie Feuerwehr, Krankenwagen und Polizei. Sie gehen zu Lasten von Bürgerinnen und Bürgern, Pendlern und Touristen, von Handel und Gewerbe. Fahrverbote sind aber nicht nur eine Gefahr für ein pulsierendes Leben in den Zentren der Kommunen. Hinzu kommt, dass von den Fahrverboten keine essentielle Verringerung der Feinstoffbelastung zu erwarten ist und sie somit ihre erhoffte Wirkung verfehlen. Die Debatte um Diesel-Fahrzeuge ist eine Scheindiskussion, die auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen wird.“

Pressemitteilung des Bayerischen Gemeindetags Nr. 5 v. 21.02.2018

Redaktionelle Hinweise

  • Vgl. auch Ebner (Landesanwaltschaft Bayern), BayVGH zu Dieselfahrverboten als einziger Möglichkeit grenzwertkonformer Fortschreibung von Luftreinhalteplänen.
  • Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „Dieselfahrverbote“: vgl. hier.

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