Gesetzgebung

Landtag: 124. Plenum (22.02.2018) – behandelte Gesetzentwürfe

Beraten und beschlossen wurden: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze (u.a. Sainte-Laguë-Schepers bei Kommunalwahlen; Umfang der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters, des Landrats, des Bezirkstagspräsidenten und des Verbandsvorsitzenden); Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz – BayRiStAG (u.a. „Kopftuchverbot“, IT-Räte); Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) – Sondervermögen „Entschädigungsfonds“. Abgelehnt wurden u.a.: Gesetzentwurf (Freie Wähler) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern – „Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung verankern“; Gesetzentwurf (Bündnis 90/Die Grünen) zur Wahlrechtsänderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Änderungen von LWG und GLKrWG); Gesetzentwurf (Freie Wähler) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG). Nächste (125.) Plenarsitzung laut Sitzungsplan des Bayerischen Landtags: 27.02.2018.

Zweite Lesung

A. In Zweiter Lesung wurden behandelt und nach Aussprache beschlossen

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze, LT-Drs. 17/14651

Stichworte: Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Erfahrungsbericht über die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2014; zahlreiche Änderungen des GLKrWG, der GO, der LkrO, der BezO, des KWBG; Änderung des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG); Erweiterung der Bestellungsmöglichkeiten zum Wahlleiter; Regelung der Verfahrensweise bei weniger als 50 Urnenwählern in einzelnen Stimmbezirken (Hintergrund: Wahrung des Wahlgeheimnisses); Behandlung von Briefwahlstimmen bei Tod bzw. Umzug des Wählers; Abschaffung des Verbots der Beschränkung der Nachwahl (Geiselhöring); Abschaffung der Wählbarkeitshindernisse von amtierenden Bürgermeistern und Landräten; Erweiterung des Rederechts in Bürgerversammlungen auf Gemeindeeinwohner; Erweiterung der Inkompatibilitätsvorschriften; gesetzliche Klarstellung des Umfangs der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters, des Landrats, des Bezirkstagspräsidenten und des Verbandsvorsitzenden anlässlich aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung; im Rahmen der Beschlussempfehlung u.a.: Anwendung des Sitzzuteilungsverfahrens nach Sainte-Laguë-Schepers bei Kommunalwahlen; in diesem Zuge nun auch Änderung des BezWG; Verfahrensvereinfachung zur Annahme der Wahl nach Gemeinderats- und Kreistagswahlen sowie nach Bürgermeister- und Landratswahlen.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG), LT-Drs. 17/18836

Stichworte: Novellierung des BayRiG von 1977 und Neufassung als Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG); Modernisierung und Umstrukturierung; „Kopftuchverbot“; Stärkung des Dialogs innerhalb der Justiz; Ausweitung der Beteiligungsrechte – Möglichkeit landesweiter Anhörungen der Richter und Staatsanwälte; stärkere Einbeziehung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte; Betonung StA als wesentliche Trägerin der Strafrechtspflege; Weisungsrecht gegenüber StA unangetastet; Errichtung von IT-Räten zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit; keine Selbstverwaltung der Justiz.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG), LT-Drs. 17/19165

Inhaltliches in Kurzform: Der Gesetzentwurf regelt die Höhe des Sondervermögens „Entschädigungsfonds“ ab dem 01.01.2018. Die Höhe wird nun unmittelbar im Gesetz festgeschrieben. Es bleibt aber bei € 27 Mio., die der Freistaat Bayern und die Gemeinden jeweils zur Hälfte tragen. Weitere Stichworte: Integration der Regelungen zum Entschädigungsaufwand aus der Denkmalschutz-Entschädigungsfondsverordnung in Art. 21 BayDSchG; Außerkrafttreten der DschEV.

  • Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensstand und -verlauf, ggfls. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

B. In Zweiter Lesung wurden behandelt und nach Aussprache abgelehnt

Gesetzentwurf (Freie Wähler) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern – „Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung verankern„, LT-Drs. 17/18211

  • Stichworte: Änderung von Art. 141 Abs. 1 S. 4 BV
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Gesetzentwurf (SPD) für ein Bayerisches Psychosoziales Notfallversorgungsgesetz, LT-Drs. 17/13412

  • Stichworte: Regelung und Qualitätssicherung der Psychosozialen Notfallversorung in Anlehnung an die Regelungen für den Rettungsdienst – u. a. Aufgabenträger, Landesbeauftragter, Zentralstelle, Einsatzkräfte; Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (Art. 3, 4, 5, 8, 9).
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Gesetzentwurf (Bündnis 90/Die Grünen) zur Wahlrechtsänderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, LT-Drs. 17/17576

  • Stichworte: Streichung des Wahlrechtsausschlusses unter Betreuung stehender Personen aus dem Landeswahlgesetz (Art. 2) und dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (Art. 2).
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Gesetzentwurf (Freie Wähler) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes, LT-Drs. 17/18399

  • Stichworte: Abbau der Benachteiligung von Lehrbeauftragten – Beteiligung an den Gremien der akademischen Selbstverwaltung (Änderung von Art. 17 BayHSchG), Interessenvertretung durch den Personalrat (Änderung von Art. 4 Abs. 4 BayPVG).
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Sonstiges

  • Videos der jeweiligen Plenardebatten-Beiträge: hier (dort Klick auf das Kamerasymbol)
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com