Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg und Transaktionsvertrag mit Krankenhauszweckverband Augsburg (KZVA)

Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle: „Weitere wichtige Etappe für den Aufbau des Universitätsklinikums Augsburg / Freistaat setzt bundesweit beachtetes Zeichen für den Ausbau von Medizinstudienplätzen“

Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle den Entwurf für das Gesetz zur Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg beschlossen und dem Transaktionsvertrag mit dem Krankenhauszweckverband Augsburg (KZVA) zugestimmt.

Minister Spaenle: „Wir arbeiten zielstrebig an der Umsetzung unserer Pläne für das Universitätsklinikum in Augsburg. Mit der Billigung des Gesetzesentwurfs durch das Kabinett und der Weiterleitung an den Landtag haben wir eine weitere wichtige Etappe für die Errichtung des sechsten bayerischen Universitätsklinikums in Augsburg genommen. Auch den Vertrag mit dem KZVA kann ich nun alsbald unterzeichnen. Damit sind entscheidende rechtliche Rahmenbedingungen für den Aufbau des Universitätsklinikums geschaffen.“

Der Minister weiter:

„Für die Region Augsburg bedeuten das Universitätsklinikum und die neue medizinische Fakultät der Universität einen enormen Gewinn. Auch Wissenschaft und Forschung profitieren außerordentlich von dieser Investition. Der Freistaat setzt bundesweit ein beachtetes Zeichen für den Ausbau von Medizinstudienplätzen. Die Attraktivität und Strahlkraft des Wissenschaftsstandorts Bayern wird dadurch noch stärker.“

Im Juli 2017 hatte sich der Ministerrat erstmals mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg befasst und anschließend die betroffenen Verbände und Institutionen angehört.

Nach dem positiven Verlauf der Anhörung wird der Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht. Das Gesetzgebungsverfahren wird begleitet durch einen Transaktionsvertrag, den der Freistaat mit dem KZVA und dessen Mitgliedern, Stadt und Landkreis Augsburg, schließt.

Darin wird insbesondere die Kostentragung, gegliedert nach verschiedenen Bauabschnitten, festgelegt. Zusammen mit dem Gesetz bildet er die Rechtsgrundlage für die Überführung des Kommunalunternehmens „Klinikum Augsburg“ in das Universitätsklinikum Augsburg, dessen Träger ab 01.01.2019 der Freistaat sein wird.

Parallel zur Errichtung des Universitätsklinikums erfolgt der weitere Aufbau der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg. Die Berufung der ersten Professoren soll in den nächsten Wochen erfolgen.

Zum Wintersemester 2019 / 2020 sollen die ersten Medizinstudentinnen und -studenten ihr Studium beginnen. Der Studiengang Medizininformatik soll bereits zum Wintersemester 2018/2019 starten.

Die Medizinische Fakultät Augsburg ist in der Endstufe auf 1.500 Studierende und 100 Professorenstellen ausgelegt.

Ministerpräsident Seehofer hat das Universitätsklinikum Augsburg im Februar 2009 mit einem Eintrag in das Goldene Buch der Stadt Augsburg in Aussicht gestellt. Zum 01.01.2019 soll das Universitätsklinikum als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet werden. Zugleich geht die Trägerschaft am Klinikum, die bisher beim KZVA lag, auf den Freistaat Bayern über.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 43 v. 27.02.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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