„Bei den sog. Reichsbürgern handelt es sich nicht um irgendwelche Spinner, sondern um Leute, die klar außerhalb des Grundgesetzes stehen. Sie lehnen unseren Staat ab und wenden teils massive Gewalt an, wie etwa bei der schrecklichen Gewalttat von Georgensgmünd, bei der ein Reichsbürger einen jungen Polizeibeamten grausam ermordet hat.“ Das sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute im Innenausschuss des Bayerischen Landtags. Weiterlesen
Archives for 28. Februar 2018
StMI: ‚Body-Cams‘ für mehr Schutz der Polizisten – Innenminister Herrmann plant nach erfolgreichem Pilotprojekt bayernweite Einführung [zu Body-Cams im PAG-Neuordnungsgesetz]
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute im Innenausschuss des Bayerischen Landtags über die bisherigen Ergebnisse des Pilotprojekts zu ‚Body-Cams‘ bei der Bayerischen Polizei berichtet und über die Planungen zur bayernweiten Einführung informiert. „Die Body-Cams haben sich bei unserem Pilotversuch in jeder Hinsicht bewährt“, zog der Minister als Fazit. Herrmann plant deshalb, die Körperkameras stufenweise bayernweit bei der Bayerischen Polizei einzuführen. Weiterlesen
BGH: Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Wolfgang Eick im Ruhestand
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Wolfgang Eick wird mit Ablauf des 28.02.2018 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Herr Dr. Eick wurde am 18.08.1952 in Herford geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im September 1981 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Weiterlesen
GVBl. (3/2018): Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) verkündet
Die o.g. Verordnung v. 21.02.2018 wurde am 28.02.2018 verkündet (GVBl. S. 55). Sie tritt am 01.03.2018 in Kraft. Sie bringt insbesondere Änderungen beim Zentrale-Orte-System (neue Kategorien „Metropolen“ und „Regionalzentren“), beim RmbH, dem Anbindegebot, hinsichtlich Stromtrassen und bzgl. des Alpenplans (landesplanerische Ermöglichung der „Skischaukel“ am Riedberger Horn). Weiterlesen
GVBl. (3/2018): Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrags
Der im Zeitraum vom 01. bis 20.06.2017 unterzeichnete und mit Bekanntmachung vom 11.12.2017 (GVBl. S. 573) veröffentlichte Studienakkreditierungsstaatsvertrag ist nach seinem Art. 18 Abs. 1 Satz 2 am 01.01.2018 in Kraft getreten. Der Staatsvertrag ist eine Reaktion auf den Beschluss des BVerfG v. 17.02.2016 (1 BvL 8/10). Das BVerfG hatte entschieden, dass das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegenstehe; wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung dürfe der Gesetzgeber jedoch nicht weitgehend anderen Akteuren überlassen, sondern müsse sie unter Beachtung der Eigenrationalität der Wissenschaft selbst treffen. Weiterlesen
GVBl. (3/2018): Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften verkündet
Das o.g. Gesetz v. 21.02.2018 wurde am 28.02.2018 verkündet (GVBl. S. 48). Es tritt am 01.03.2018 in Kraft. Mit Ablauf des Vortages tritt die Anlagenverordnung (VAwS) außer Kraft. Stichworte: Änderungen des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG), des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und der Delegationsverordnung (DelV); Anpassung des BayWG an das im Zuge des Hochwasserschutzgesetzes II vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) geänderte WHG; Grünlandumbruch (Abweichung vom Bundesrecht: kein Verbot, sondern nur Genehmigungsvorbehalt); Satzungsermächtigung („höchst vorsorglich“) für die Gemeinden: Nach Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayWG setzen die Gemeinden ihre Beitrags- bzw. Vorschussansprüche für einen von ihnen durchgeführten Pflichtausbau bzw. für den ihnen erwachsenden Aufwand selbst fest; in einer Satzung können sie nunmehr „das Nähere, insbesondere den Beitragsmaßstab und die Grundsätze der Beitragserhebung, regeln“. Weiterlesen
GVBl. (3/2018): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) und der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) verkündet
Das o.g. Gesetz v. 21.02.2018 wurde am 28.02.2018 verkündet (GVBl. S. 42). Es tritt überwiegend mit Wirkung v. 01.01.2018 in Kraft, teilweise mit Wirkung v. 01.08.2017. Stichworte: Änderungen bei der Finanzierung nichtstaatlicher Gymnasien, Realschulen, Schulen des Zweiten Bildungswegs und Freier Waldorfschulen (Personalkostenzuschuss, Versorgungszuschuss, Kollegstufenzuschlag) sowie bei den Förderschulen in Sachen Heimkostenzuschüsse (Beschränkung des Anwendungsbereichs, gesetzliche Nachrangregelung) und Lernmittelfreiheit (Verwendbarkeit des Zuschusses wird erweitert). Weiterlesen