Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf von Abgeordneten der CSU-Fraktion die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/21026 v. 01.03.2018). Es wurde Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Den Änderungen liegt der Antrag auf LT-Drs. 17/20788 v. 20.02.2018 zugrunde (einheitliche Erstattung des Verdienstausfalls beruflich selbständiger ehrenamtlicher Helfer), der dort näher begründet ist. Des Weiteren soll das Gesetz am 01.05.2018 in Kraft treten.
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(koh)