Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zum weiteren Nachvollzug der Datenschutz-Grundverordnung im Landesrecht eingebracht

Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/21102 v. 06.03.2018). Dieser sieht in Anpassung an die DSGVO – materiell-rechtlich aber auch darüber hinaus – Änderungen des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) und das Bayerischen Geodateninfrastrukturgesetzes (BayGDIG) vor (Stichworte zum BayEGovG: elektronische Rechnungsstellung, Verordnungsermächtigung). Darüber hinaus fördert der Gesetzentwurf die Barrierefreiheit von Angeboten der öffentlichen Verwaltung. So wird etwa in Art. 13 BayBGG eine Verpflichtung zum barrierefreien Internet und Intranet auch für die Gerichte eingeführt. Das Gesetz soll am 25.05.2018 in Kraft treten.

Grund für die Gesetzesinitiative

Problem

1. Datenschutzrecht

Der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben sich nach langen Verhandlungen auf eine umfassende Reform des europäischen Datenschutzrechts verständigt. Die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO; ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72) ist am 25.05.2016 in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 25.05.2018 in den Mitgliedstaaten unmittelbar und löst die bisherige EG-Datenschutzrichtlinie (RL 95/45/EG) ab.

Neben einer umfassenden Reform des Bayerischen Datenschutzgesetzes müssen auch datenschutzrelevante Regelungen des Fachrechts an die neuen Vorschriften angepasst werden.

2. Sozialrecht

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 26.10.2016 die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verabschiedet. Die Umsetzung der dort beschriebenen Maßnahmen hat bis 23.09.2018 zu erfolgen.

Lösung

1. Datenschutzrecht

Das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG) und das Bayerische Geodateninfrastrukturgesetz (BayGDIG) werden an die DSGVO angepasst. Vornehmlich werden dabei Rechtsvorschriften an die neuen Begriffsbestimmungen der DSGVO angepasst oder aufgehoben, sofern diese wegen des Geltungsvorrangs der DSGVO nicht mehr anzuwenden sind.

Darüber hinaus wird die Gesetzesanpassung genutzt, um Änderungen im materiellen Recht vorzunehmen. So wird zum einen im BayEGovG die Bestimmung zur elektronischen Rechnungsstellung punktuell erweitert und die in Art. 5 Abs. 2 BayEGovG enthaltene Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung der Staatsregierung konkretisiert. Zum anderen wird neben einer Anpassung an die DSGVO das BayGDIG bereinigt und redaktionell neu aufgestellt. Es entfallen Vorschriften, die aufgrund der Erfahrungen mit dem im Jahr 2008 erlassenen Gesetz keine Auswirkungen auf die Praxis haben. Der vom Ministerrat im Dezember 2013 beschlossenen Paragrafenbremse wird Rechnung getragen. Mithin leistet der Gesetzentwurf einen Beitrag zu Bürokratieabbau und Deregulierung.

2. Sozialrecht

Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) wird an die Erfordernisse der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen angepasst. Hierfür wird im Landesrecht die entsprechende Ermächtigungsgrundlage des Art. 13 BayBGG für den Erlass einer Rechtsverordnung der Staatsregierung erweitert. Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgt im Anschluss in der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV).

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.