Gesetzgebung

GVBl. (5/2018): Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 22.03.2018 wurde am 29.03.2018 verkündet (GVBl. S. 118). Es tritt am 01.04.2018 in Kraft. Das Bayerische Richtergesetz (BayRiG) tritt mit Ablauf des Vortages außer Kraft.

Stichworte: Novellierung des BayRiG von 1977 und Neufassung als Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG); Modernisierung und Umstrukturierung; „Kopftuchverbot“; Stärkung des Dialogs innerhalb der Justiz; Ausweitung der Beteiligungsrechte – Möglichkeit landesweiter Anhörungen der Richter und Staatsanwälte; stärkere Einbeziehung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte; Betonung StA als wesentliche Trägerin der Strafrechtspflege; Weisungsrecht gegenüber StA unangetastet; Errichtung von IT-Räten zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit; keine Selbstverwaltung der Justiz.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

(koh)