Das o.g. Gesetz v. 22.03.2018 wurde am 29.03.2018 verkündet (GVBl. S. 118). Es tritt am 01.04.2018 in Kraft. Das Bayerische Richtergesetz (BayRiG) tritt mit Ablauf des Vortages außer Kraft.
Stichworte: Novellierung des BayRiG von 1977 und Neufassung als Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG); Modernisierung und Umstrukturierung; „Kopftuchverbot“; Stärkung des Dialogs innerhalb der Justiz; Ausweitung der Beteiligungsrechte – Möglichkeit landesweiter Anhörungen der Richter und Staatsanwälte; stärkere Einbeziehung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte; Betonung StA als wesentliche Trägerin der Strafrechtspflege; Weisungsrecht gegenüber StA unangetastet; Errichtung von IT-Räten zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit; keine Selbstverwaltung der Justiz.
- Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
- Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
(koh)