Gesetzgebung

GVBl. (5/2018): Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und anderer Gesetze verkündet

Das o.g. Gesetz v. 22.03.2018 wurde am 29.03.2018 verkündet (GVBl. S. 145). Es tritt am 01.04.2018 in Kraft und bringt zahlreiche Änderungen des GLKrWG, der GO, der LKrO, der BezO, des KWBG; daneben auch Änderungen des BezWG und des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG).

Stichworte zum Gesetzentwurf: Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Erfahrungsbericht über die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2014; Erweiterung der Bestellungsmöglichkeiten zum Wahlleiter; Regelung der Verfahrensweise bei weniger als 50 Urnenwählern in einzelnen Stimmbezirken (Hintergrund: Wahrung des Wahlgeheimnisses); Behandlung von Briefwahlstimmen bei Tod bzw. Umzug des Wählers; Abschaffung des Verbots der Beschränkung der Nachwahl (Geiselhöring); Abschaffung der Wählbarkeitshindernisse von amtierenden Bürgermeistern und Landräten; Erweiterung des Rederechts in Bürgerversammlungen auf Gemeindeeinwohner; Erweiterung der Inkompatibilitätsvorschriften; gesetzliche Klarstellung des Umfangs der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters, des Landrats, des Bezirkstagspräsidenten und des Verbandsvorsitzenden anlässlich aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

(koh)