Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/ 21101 v. 06.03.2018). Hierdurch wird der Jugendarrestvollzug in Bayern erstmals auf eine umfassende gesetzliche Grundlage gestellt. Daneben sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Bayerischen Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) und im Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (BaySvVollzG) vor. Das Gesetz soll am 01.01.2019 in Kraft treten. Weiterlesen