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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Deutscher Städtetag: Bund und Länder müssen Grundsteuer zügig reformieren

10. April 2018 by Klaus Kohnen

Das BVerfG hat entschieden, dass die Grundsteuer nicht mehr verfassungsgemäß ist. Die seit Jahrzehnten veralteten Grundstücks-Werte dürfen nur noch übergangsweise höchstens bis Ende 2024 verwendet werden. Vorher, bis zum 31. Dezember 2019, müssen Bund und Länder die Grundsteuer neu regeln. Dazu sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy:

„Was lange zu erwarten war, ist jetzt eingetreten: Die Grundsteuer ist in der bisherigen Form unvereinbar mit dem Grundgesetz. Jahrelang haben die Kommunen eine Reform gefordert, jetzt werden Bund und Länder vom Verfassungsgericht dazu verpflichtet. Die Städte appellieren dringend an die Bundesregierung und die Länder, die gewährte knappe Frist zu nutzen. Sie müssen sehr zügig eine neue gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer schaffen und danach alle Grundstücke neu bewerten. Nur so können die jährlich 14 Milliarden Euro Steuereinnahmen der Kommunen gesichert werden.

Eine geeignete Grundlage für die Reform kann das Bundesrats-Modell aus dem Herbst 2016 darstellen. Eine solche Reform wird sich für die einzelnen Grundsteuerzahler zwar unterschiedlich auswirken. Sie führt aber zu mehr Steuergerechtigkeit, weil die Grundsteuerwerte seit mehr als 50 Jahren nicht mehr aktualisiert wurden.“

Im Detail erläuterte der Städtetags-Hauptgeschäftsführer:

„Das BVerfG hat Bund und Ländern eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, um die Grundsteuer neu zu regeln. Die heutigen Einheitswerte dürfen höchstens bis Ende 2024 gelten. Bund und Länder müssen jetzt umgehend die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Länder möglichst schnell mit der Neubewertung aller rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland beginnen können. Nur so kann noch erreicht werden, die Grundsteuer durchgängig zu erheben und vorübergehende riesige Steuerausfälle für die Kommunen zu vermeiden. Die Länder haben bisher geschätzt, dass diese Reform sechs bis zehn Jahre braucht.

Wir erwarten, dass die Länder in den Finanzämtern in großem Umfang zusätzliches Personal und Sachmittel bereitstellen, um die Arbeit fristgerecht zu schaffen. Und wir brauchen von Bund und Ländern eine Zusage, dass den Kommunen notfalls alle – auch nur vorübergehenden – Grundsteuer-Ausfälle vollständig ersetzt werden. Schließlich liegt es jetzt allein in der Verantwortung von Bund und Ländern, ob die längst überfällige Reform doch noch fristgerecht umgesetzt werden kann.

Der Deutsche Städtetag sieht eine geeignete Grundlage für eine Reform der Grundsteuer im Bundesrats-Modell aus dem Herbst 2016. Dieses Modell ließe sich nach Einschätzung kommunaler Steuerexperten zügig umsetzen, weil hierfür bereits ein ausgereifter Gesetzentwurf sowie detaillierte Maßnahmenpläne vorliegen. Folgen Bund und Länder diesem Vorschlag, würden unbebaute Grundstücke mit dem jeweiligen Bodenrichtwert bewertet. Bei bebauten Grundstücken käme der Wert des Gebäudes hinzu.

Die Kommunen werden auch nach einer Reform auf dieser Basis maßvoll von ihrem Hebesatzrecht Gebrauch machen. Mit dem Modell des Bundesrates und den damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten von Land und Kommunen lässt sich die Aufkommensneutralität sicherstellen.“

Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, v. 10.04.2018

Redaktionelle Hinweise

  • Stellungnahmen zum Urteil auf einen Blick: vgl. hier.
  • Meldungen im Kontext „Grundsteuereform“: vgl. hier.

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Filed Under: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsprechung Tagged With: 1 BvL 11/14 u.a., Grundsteuerreform

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