Gesetzgebung

GVBl. (6/2018): Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Sudetendeutschen Stiftung“ verkündet

Das o.g. Gesetz v. 10.04.2018 wurde am 17.04.2018 verkündet (GVBl. S. 198). Es tritt am 01.08.2018 in Kraft und sieht insbesondere die Übertragung der Stiftungsaufsicht vom StMAS auf die Regierung von Oberbayern vor. Zudem wird das Gesetz umbenannt und erhält eine Abkürzung: Aus dem Gesetz über die Errichtung der „Sudetendeutschen Stiftung“ wird das Gesetz über die Sudetendeutsche Stiftung (SudetStG).

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsüberblick für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)