Gesetzgebung

GVBl. (6/2018): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) und des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (BayWoBindG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 10.04.2018 wurde am 17.04.2018 verkündet (GVBl. S. 195). Es tritt im Wesentlichen am 01.05.2018 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist insbesondere, die Wohnraumförderung wieder mehr Menschen zugänglich zu machen. Hierzu werden vor allem die Einkommenshöchstgrenzen in Art. 11 BayWoFG angehoben. Zudem können die Höchstgrenzen künftig im Verordnungswege festgesetzt werden. Darüber hinaus erhält das StMI auch eine Verordnungsermächtigung zu Festlegung von Einkommensgrenzen für den bereits nach dem BayWoFG, dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und dem Wohnraumförderungsgesetz gebundenen Wohnraum, für den bisher unterschiedliche, in der jeweiligen Förderentscheidung festgelegte Einkommensgrenzen galten.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)