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Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bau- und Wohnungswesens (OrgBauWoG) eingebracht

Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/21733 v. 17.04.2018). Dieser sieht rückwirkend mit Wirkung vom 21.03.2018 die Aufhebung des OrgBauWoG vor, also vor Wirksamwerden der jüngsten Änderung von Zahl und Anzahl der Geschäftsbereiche durch den Ministerpräsidenten, die der Landtag am 21.03.2018 bestätigt hat. Das OrgBauWoG enthält u.a. Aussagen zur Geschäftsverteilung der Staatsregierung, so schreibt es vor, dass „im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr“ eine „Oberste Baubehörde“ (OBB) besteht. Entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung obliegt die Geschäftsverteilung der Staatsregierung (Exekutive) allerdings nicht der Entscheidung der Legislative. Nach Art. 49 BV ist sie Entscheidung des Ministerpräsidenten und Teil des Selbstorganisationsrechts der Staatsregierung, das einer gesetzlichen Vorgabe nicht zugänglich ist.

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
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  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)